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Niederlande verbietet das Schächten

Trotz heftiger Proteste von Juden und Muslimen werden in den Niederlanden Schächtungen verboten. Mit deutlicher Mehrheit stimmte das Parlament in Den Haag am Dienstag für eine entsprechende Verordnung, die das Schlachten von Tieren ohne Betäubung untersagt.

sda/dpa/blu |

 

 

Trotz heftiger Proteste von Juden und Muslimen werden in den Niederlanden Schächtungen verboten. Mit deutlicher Mehrheit stimmte das Parlament in Den Haag am Dienstag für eine entsprechende Verordnung, die das Schlachten von Tieren ohne Betäubung untersagt.

Das Schächten ist Gläubigen sowohl im Islam als auch im Judentum vorgeschrieben. Vertreter beider Religionsgemeinschaften hatten vergeblich versucht, das Parlament umzustimmen. Die Partei für die Tiere (PvdD), die zwei der 150 Abgeordneten stellt, bezeichnete die Schächtung als nicht akzeptable Tierquälerei. Für das von mehreren Parteien - darunter den Sozialdemokraten, den Liberalen und den Grünen - unterstützte Verbot stimmten 116 Abgeordnete, 30 votierten dagegen.

Einflussnahme der Religionsgemeinschaften nutzlos

Der Beschluss sei «ein Schlag nicht allein für die Juden, sondern für alle Gläubigen, denn er steht im Widerspruch zur Religionsfreiheit», sagte der Sprecher der Jüdischen Gemeinde von Amsterdam, Ronnie Eisenmann. Die Organisation Muslime und Regierung erklärte, durch das Verbot würden Muslime und auch Juden vom Staat «abqualifiziert als Menschen, die etwas Schlechtes tun».

Beim Schächten werden Tiere wie Hühner, Schafe oder Rinder mit einem besonders scharfen Messer mit einem einzigen Halsschnitt getötet, der die grossen Blutgefässe sowie Luft- und Speiseröhre durchtrennt. Man lässt sie dann ausbluten, da der Verzehr von Blut im Judentum und im Islam untersagt ist.

Ausnahmen zugelassen

Auf Druck von Israel und den USA gibt die Möglichkeit von Ausnahmegenehmigungen.

Dadurch sollen Schächtungen in Einzelfällen erlaubt werden können, wenn Antragsteller nachweisen, dass der Halsschnitt so ausgeführt wird, dass im Vergleich zu herkömmlichen Methoden mit Betäubung dem Tier nicht zusätzliches Leid zugefügt wird. Ob ein solcher Nachweis geführt werden kann, ist jedoch umstritten.

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