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Nitratbelastung: EU klagt gegen Frankreich und Belgien

Die Europäische Kommission hat angekündigt, Frankreich und Belgien im Rahmen von Vertragsverletzungsverfahren vor dem EuGH zu verklagen. In beiden Fällen geht es um die Nitratbelastung. Paris soll sich für die Überschreitung des Maximalwerts im Trinkwasser verantworten, während es bei Belgien um die Verschmutzung der flämischen Gewässer geht. 

AgE |

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird sich einmal mehr mit nitratbelastetem Wasser befassen müssen. Die Europäische Kommission hebt zwei entsprechende Vertragsverletzungsverfahren auf die nächste Stufe und hat Ende Julia Klagen gegen Frankreich und Belgien angekündigt.

Eingeleitet hat die Kommission ausserdem neue Vertragsverletzungsverfahren auf Grundlage der Wasserrahmenrichtlinie. Betroffen sind die Niederlande, Österreich und Slowenien.

Nitrat-Aktionsprogramme ohne Ergebnisse

Grundlage für das Verfahren gegen Paris ist demnach die Trinkwasserrichtlinie. Laut Kommission wurde die Bevölkerung in sieben Regionen des Landes lange Zeit mit Wasser versorgt, bei dem die Nitratkonzentration über dem Maximalwert lag. Die bisherigen Bemühungen der französischen Behörden, Abhilfe zu schaffen, werden als unzureichend betrachtet.

Die Klage gegen Belgien dreht sich um die Nitratbelastung der Gewässer in Flandern. Diese hat sich der Kommission zufolge in den letzten Jahren «erheblich verschlimmert». Die Wasserkörper gehörten zu den am stärksten verschmutzten in der EU. Laut Kommission belegen Berichte der zuständigen Behörden, dass die entsprechenden Nitrat-Aktionsprogramme ergebnislos geblieben sind.

Nächste Eskalationsstufe

Die Klage gegen Belgien folgt etwa 10 Monate auf die vorherige Eskalationsstufe im Vertragsverletzungsverfahren, eine mit Gründen versehene Stellungnahme. Diese war der belgischen Regierung im September 2023 zugegangen. Die Aktionsprogramme für die flämischen Gewässer laufen seit 2015.

Im Februar 2023 hatte sich der EuGH bereits mit Nitratbelastung in den wallonischen Gewässern auseinandersetzen müssen. Der Fall wurde nach Angaben der Kommission aber bereits im folgenden Monat geschlossen, nachdem das überarbeitete Nitrat-Aktionsprogramm der Region beschlossen worden war.

Wasserentnahmen im Visier

Weitere Vertragsverletzungsverfahren hat die Kommission auf Basis der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) eingeleitet. Entsprechende Aufforderungsschreiben gingen an die Niederlande, Österreich und Slowenien. Beanstandet wird unter anderem die Genehmigungspraxis für Wasserentnahmen.

So können die Genehmigungen in den Niederlanden laut Kommission unbegrenzt und ohne regelmässige Überprüfung erteilt werden. In Österreich werden Entnahmen gemäss dem Schreiben für 25 Jahre ermöglicht; im slowenischen Recht sind der Kommission zufolge keine klaren Vorschriften vorhanden.

Auch Niederlande muss nachbessern

Nachbessern müssen die Niederlande nun ausserdem beim Schutz der Uferschnepfe. Nachdem der Rückgang der Bestände durch freiwillige Massnahmen nicht gestoppt werden konnte, hat die Kommission auch in dieser Sache ein Vertragsverletzungsverfahren eröffnet.

Aus Sicht der Brüsseler Behörde müssen wirksamere Massnahmen ergriffen werden, die auch die Bewirtschaftung von Brutgebieten dieser Vogelart betreffen sollen. Als willkommener Nebeneffekt wird erwartet, dass dies auch den Beständen von anderen Feldvögeln, etwa dem Kiebitz, zugutekommen wird.

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