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Notstromgruppen: Bund kann Verträge unterzeichnen

sda |

 

Der Bund kann Verträge für den Einsatz von Notstromgruppen im kommenden Winter abschliessen und damit die Energieversorgung der Schweiz stärken. Der Bundesrat hat am Mittwoch die weiteren Arbeiten zur Umsetzung dieser Reserve gutgeheissen.

 

Ziel ist, möglichst rasch Notstromgruppen mit einer Leistung von insgesamt rund 280 Megawatt unter Vertrag zu nehmen. Abgeschlossen werden sollen diese Verträge mit Pooling-Verantwortlichen und Besitzern von Notstromgruppen, und dies möglichst rasch, wie das Bundesamt für Energie (BFE) mitteilte.

 

Dringlicher Nachtragskredit

 

Der Bundesrat beantragt dazu einen dringlichen Nachtragskredit von 31,5 Millionen Franken. Darüber hat die Finanzdelegation der Räte zu entscheiden. Mit dem Geld sollen das Pooling der Notstromgruppen und der Anschluss an die Strommarktprozesse von Swissgrid abgegolten werden und ebenso die Betriebsbereitschaft der Anlagen.

 

Enthalten sind im dringlich beantragten Nachtragskredit zehn Millionen Franken für zusätzliche Lärmschutzmassnahmen beim Reservekraftwerk in Birr AG sowie fünf Millionen Franken zur Integration des Kraftwerks in die Plattform des Betreibers.

 

Bei Ausfall des öffentlichen Netzes

 

Notstromgruppen werden heute zum Beispiel von Gemeinden verwendet, um bei einem Ausfall des öffentlichen Netzes die Versorgung von Rechenzentren oder Trinkwasserpumpen sicherzustellen. Sollen Notstromgruppen der Stärkung der Energieversorgung dienen, werden sie zu einem Pool zusammengeschlossen. Sobald die Verträge mit Pooling-Verantwortlichen stehen, will das BFE deren Namen bekanntgeben. Besitzer von grösseren Notstromgruppen will das Bundesamt dann aufrufen, sich bei den Poolern zu melden.

 

Voraussetzung für ein Pooling ist, dass die Notstromgruppe eine gewisse Leistung erbringt – «idealerweise über ein Megawatt», wie das BFE schreibt. Weiter muss die Anlage parallel zum Netz betrieben werden können, und sie muss Brennstoffreserven für 24 bis 48 Stunden haben.

 

Geld für Zeit bis 2026

 

Das Departement für Umwelt, Energie, Verkehr und Kommunikation (Uvek) plant auch für die nächsten Winter. Es beantragt für die Zeit bis 2026 zusätzliche 46,5 Millionen Franken. Mit diesem Verpflichtungskredit sollen das Pooling und die Bereitstellung von Notstromgruppen finanziert werden – soweit diese gebraucht werden.

 

Auch will das Uvek den Verpflichtungskredit für das Reservekraftwerk in Birr AG um 15 Millionen Franken erhöhen. Im Vordergrund steht auch hier der Lärmschutz. Zudem beantragt das Departement für die Energiesparkampagne weitere zehn Millionen Franken.

 

Der Einsatz von Notstromgruppen wird in der Winterreserveverordnung geregelt, die der Bundesrat im Oktober in eine Vernehmlassung schickte und die er bis Ende 2026 befristen will. Sie soll so rasch wie möglich von einer Regelung auf Gesetzesstufe abgelöst werden.

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