Für Weine mit einem Nachhaltigkeitssiegel dürfen Weinbauern Richtpreise mit dem Grosshandel vereinbaren. (Symbolbild)
Markus Utiger
Aus Sicht der EU-Kommission spricht nichts dagegen, dass die Weinbauern mit ihren Abnehmern im Grosshandel Richtpreise vereinbaren. Den Behördenangaben zufolge soll das Niveau der Richtpreise die Kosten der Produzenten nach dem jeweiligen Nachhaltigkeitsstandard abdecken und eine Gewinnspanne von bis zu 20 Prozent dieser Kosten ermöglichen. Die Preise sollen jährlich festgelegt werden. Die Rahmenvereinbarung mit dem Grosshandel soll zunächst zwei Jahre gelten.
Die Winzer wollen eine wettbewerbsrechtliche Ausnahme nutzen, die mit der aktuellen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) eingeführt worden war. Ziel ist es, über den rechtlichen Standard hinausgehende Nachhaltigkeitsinitiativen zu unterstützen. Dazu dürfen Wettbewerbsbeschränkungen vereinbart werden, sofern diese für das Erreichen eines gehobenen Nachhaltigkeitsstandards zwingend notwendig sind.
Nach Einschätzung der Kommission erfüllen die okzitanischen Winzer alle in Artikel 210a der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) vorgesehenen Bedingungen. Gemäss den Vorschriften muss Brüssel innerhalb von vier Monaten zu einem entsprechenden Antrag Stellung nehmen. Der Antrag der Interprofession aus Okzitanien war am 21. März eingegangen.
EU-Agrarkommissar Christophe Hansen ermutigte Bauern in anderen Sektoren und Regionen, dem Beispiel der französischen Winzer zu folgen. Die Initiative zeige, dass Nachhaltigkeit mit wirtschaftlicher Tragfähigkeit Hand in Hand gehen könne. Das komme sowohl den Landwirten als auch der Zukunft der Lebensmittelerzeugung in Europa zugute.