Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats stärkt dem Bundesrat für die Neuverhandlung der Personenfreizügigkeit mit der EU den Rücken. Sie hat den Entwurf für das Verhandlungsmandat gutgeheissen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.
Die Kommission hält Verhandlungen nach der Annahme der Zuwanderungsinitiative für unabdingbar. Sie unterstützt auch die offene Formulierung des Mandats und die drei skizzierten Stossrichtungen - selbständige Steuerung der Einwanderung, Aufrechterhaltung der Bilateralen Verträge sowie ein unternehmensfreundliches Kontrollsystem im Arbeitsmarkt.
Der Bundesrat hat den Mandatsentwurf am 8. Oktober verabschiedet. Neben den zuständigen Parlamentskommissionen können die Konferenz der Kantonsregierungen sowie die Sozialpartner dazu Stellung nehmen. Die aussenpolitische Kommission des Ständerats hat bereits grünes Licht gegeben, die Nationalratskommission entscheidet am kommenden Montag.
Nach den Konsultationen verabschiedet der Bundesrat das definitive Mandat. Dessen genauer Inhalt wird nicht bekannt gegeben. Die Verhandlungen leiten soll Mario Gattiker, designierter Staatssekretär und Direktor des Bundesamts für Migration (BFM).
Noch hat er aber keine Verhandlungspartner. Brüssel beharrt nämlich auf dem Standpunkt, nicht über die Personenfreizügigkeit zu verhandeln. Die EU beruft sich dabei auf Grundprinzipien der Europäischen Union. Verhandlungen mit dem Ziel, Kontingente und einen Inländervorrang einzuführen, stehen ihrer Meinung nach im Widerspruch zu den Zielen des Personenfreizügigkeitsabkommens.
Parallel zu den Verhandlungen mit der EU arbeitet der Bundesrat an der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative im Inland. Das Konzept zur Umsetzung hat er im Juni vorgestellt. Es sieht vor, dass die Zuwanderung ab Februar 2017 mit Kontingenten gesteuert wird. Bei allen Bewilligungen würde ein Inländervorrang gelten.sda


