Der Bundesrat soll Massnahmen vorsehen können, um den Antibiotikaverbrauch zu senken und die Tiergesundheit zu fördern. Dies fordert die Gesundheitskommission des Nationalrates (SGK). Sie will gesetzliche Grundlagen zur Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen schaffen.
Mit 20 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen sprach sich die Kommission im Rahmen der Beratungen zur Revision des Heilmittelgesetzes für entsprechende Regeln aus, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.
Antibiotische Wirkstoffen in der Veterinärmedizin einschränken
Es gehöre zu den grossen Herausforderungen, die Entstehung und Verbreitung von Antibiotikaresistenzen einzudämmen und die Wirksamkeit von Antibiotika zu erhalten, hält die Kommission fest. Nach ihrem Vorschlag soll der Bundesrat unter anderem den Einsatz von bestimmten antibiotischen Wirkstoffen in der Veterinärmedizin einschränken oder verbieten können.
Im Zentrum der Gesetzesrevision steht eine Lockerung der Regeln für die Medikamenten-Abgabe. Künftig sollen Apotheken einige rezeptpflichtige Medikamente nach einem Beratungsgespräch ohne ärztliches Rezept abgeben dürfen. Dies war in der Kommission unbestritten, wie es auf Anfrage hiess.
Patientenrecht
In anderen Punkten brachte die Kommission Präzisierungen an. So möchte sie im Gesetz verankern, dass ein Rezept für ein Medikament Eigentum derjenigen Person ist, für die es ausgestellt wurde. Diese Person soll frei entscheiden können, ob und bei welchen Leistungserbringer sie das Rezept einlösen will.
Damit sollen die Patientenrechte gestärkt werden. Präzisieren möchte die SGK auch die Bestimmungen zum Versandhandel. Die Kommission wird die Beratungen zur Revision des Heilmittelgesetzes im Februar weiterführen.