Seit 2015 sind Blühstreifen direktzahlungsberechtigt. Zudem tragen sie zur natürlichen Schädlingsregulierung bei.
Blühstreifen sind Lebensraum und Futterquelle für zahlreiche Insekten und Nützlinge. Sie fördern Ökosystemdienstleistungen wie Bestäubung oder Schädlingskontrolle. Seit 2015 werden sie als Biodiversitätsförderflächen vom Bund anerkannt und durch Direktzahlungen abgegolten.
Grundsätzlich gibt es zwei Typen von Blühstreifen: solche zur Förderung von Nützlingen, welche vor allem im Ackerbau helfen, Schädlinge in Schach zu halten. Eine spezielle Art ist der Blühstreifen zur Förderung von Nützlingen im Kohlanbau und in der biologischen Produktion.
Der zweite Typ sind zwei Blühstreifen für Bestäuber, die während der Trachtlücke im Sommer Nahrung für Bienen bieten. Damit die Blühstreifen ihre Funktion erfüllen können, darf die Distanz zwischen den blühenden Flächen nicht grösser als 300 Meter sein. Bienen, vor allem Wildbienen, fliegen keine langen Strecken. Es ist deshalb wichtig, dass die Distanzen zwischen Nahrung und Nistflächen kurz sind.
Anmeldeplattform ist offen
Mit einem Wettbewerb wollen der Schweizer Bauernverband, Agroscope, Hafl und FiBL den Bekanntheitsgrad von Blühstreifen steigern und den Nutzen für die Landwirtschaft aufzeigen. Teilnehmen können ÖLN- und Biobetriebe. Die Fläche des Blühstreifens muss mindestens 2 Aren betragen. Die Blühstreifen werden nach Vorkommen der angesäten Pflanzenarten, Ausgewogenheit des Pflanzenbestandes, Strukturvielfalt, Vorkommen von invasiven Neophyten und Verunkrautung beurteilt. sum
Anmeldeschluss ist der 15. Juni. Es winken zahlreiche Preise, der Sieger erhält einen Gutschein für ein Wochenende im Wert von 1000 Franken. Infos und Anmeldung: www.sbv-usp.ch oder www.pbl-phf.ch