Nur noch wenig Zeit bleibt, um Nützlingsstreifen (früher Blühstreifen) anzulegen, sofern man für sie Direktzahlungen geltend machen will. Dann ist bei den einjährigen Mischungen der 15. Mai der letzte Saattermin. Hinzu kommt, dass einjährige Nützlingsstreifen auf offener Ackerfläche mindestens 100 Tage bestehen bleiben müssen. Nützlingsstreifen werden im Rahmen der Produktionssystembeiträge gefördert.
Der Beitrag beträgt 3’300 Franken pro Hektare effektiv angelegter Fläche in offener Ackerfläche und 4’000 Franken pro Hektare in Dauerkulturen. Neben einjährigen Saatmischungen sind auch mehrjährige Mischungen zugelassen. Ein- und mehrjährige Nützlingsstreifen sind aber nur in der Tal- und Hügelzone beitragsberechtigt – und es müssen für alle Nützlingsstreifen die vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) zugelassenen Saatgutmischungen, die im Handel erhältlich sind, ausgesät werden. Die bisher für die Nützlingsstreifen zugelassenen Mischungen können weiterverwendet werden.
Saatgut vorhanden
Michael Burri von UFA-Samen bestätigt, dass von allen Saatgutmischungen genügend verfügbar ist: «Aktuell haben wir von den Nützlingsstreifenmischungen genügend Saatgut vorhanden. Landwirte bekommen das Saatgut innerhalb von rund fünf Arbeitstagen, wer noch spät bestellt, muss allenfalls mit einer Lieferverzögerung von etwa drei Tagen rechnen.
Wir gehen aber davon aus, das das meiste benötigte Saatgut schon im April bestellt wurde und erst im Herbst die nächste Welle für mehrjährige Nützlingsstreifen kommt.» Am beliebtesten sei die Mischung «Nützlingsstreifen Grundversion einjährig» vor der Version «Nützlingsstreifen für die offene Ackerfläche mehrjährig» und der «Nützlingsstreifen Sommerkulturen einjährig». Selten werde die Mischung für Kohl nachgefragt.
Blühstreifen fördern die natürliche Schädlingsregulierung in Obstanlagen
FiBL
Mulchen neu erlaubt
«Einige Anpassungen bezüglich der Nützlingsstreifen wurden für 2024 vorgenommen», ergänzt Florie Marion vom vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) . «So haben wir beispielsweise die Zulassung und Veröffentlichung von zugelassenen Mischungen vereinheitlicht und transparenter gestaltet. Auf praktischer Ebene haben wir das Mulchen in mehrjährigen Kulturen erlaubt, um die Mechanisierung zu berücksichtigen, die in diesen Betrieben am häufigsten verfügbar ist. Ein Reinigungsschnitt im ersten Jahr ist ebenfalls erlaubt.»
Problempflanzen in Biodiversitätsförderflächen und Nützlingsstreifen sind laut dem BLW grundsätzlich mechanisch zu bekämpfen. «Ist dies mit angemessenem Aufwand nicht möglich, dürfen in bestimmten Nützlingsstreifen ausgewählte herbizide Wirkstoffe eingesetzt werden», präzisiert Florie Marion. «Alle Anwendungen dürfen aber nur als Einzelstock- oder Nesterbehandlung mit Rücken- oder Handspritze durchgeführt werden. Die detektionsbasierte Applikationstechnik ist zumndest 2024 noch nicht erlaubt.» Florie Marrion verweis auf die Hompage des BLW, wo sämtliche zugelassenen Pflanzenschutzmittel aufgeführt sind (> siehe Dokumentation: «Verwendung von Herbiziden bei Nützlingsstreifen»).
Mischungen bleiben gleich
Für 2024 hat das BLW die gleichen Mischungen wie für 2023 zugelassen. Es sind dies die Nützlingsstreifen Grundversion einjährig, die Vollversion einjährig, der Nützlingstreifen Kohl einjährig, der Nützlingsstreifen Sommerkulturen einjährig, der Nützlingstreifen Winterkulturen einjährig sowie eine angepasste einjährige Grundversion für die Nutzung in den Zentralalpen und an der Alpensüdflanke in den Kantonen Graubünden, Tessin und Wallis. Die Mischung sollte in der Tal- und Hügelzone verwendet werden.
Bei den mehrjährigen Versionen sind ein Nützlingsstreifen für die offene Ackerfläche, einer für Reben und einer für Obst bewilligt. Wie viele Betriebe 2023 auf wie vielen Hektaren Nützlingsstreifen angelegt haben und ob auch mehrjährige Mischungen Anklang fanden, wird erst Mitte Mai bekannt, wie Florie Marion bestätigt: «Das BLW wird Mitte Mai eine Kommunikation zur Teilnahmen an den Direktzahlungsprogramme 2023 veröffentlichen. Zurzeit können wir keine Aussage bezüglich Flächen und Teilnahmen machen.»
Bunt- und Rotationsbrachen, Säume auf Ackerland und mehrjährige Nützlingsstreifen haben sich als hochwertige #BFF auf Ackerland erwiesen, da sie über den Winter stehen bleiben und so zahlreichen Tieren ganzjährig Unterschlupf und ein Nahrungsangebot bieten, etwa dem Feldhasen. pic.twitter.com/uiyFW7YxOB
— vogelwarte.ch (@vogelwarte_ch) December 12, 2022
Vier Jahre sind ideal
Bei mehrjährigen Nützlingsstreifen auf offener Ackerfläche ist die Saat auch im Herbst möglich. Spätester Saattermin ist aber der 15. Mai des Beitragsjahres. Die Empfehlung lautet, dass mehrjährige Streifen während vier aufeinanderfolgenden Jahren am selben Ort bleiben. Sollte eine Anpassung der Fruchtfolge nötig sein, darf der Nützlingsstreifen frühestens nach 100 Tagen umgebrochen werden.
Im ersten Standjahr ist kein Schnitt erlaubt – das gilt für einjährige Mischungen. Ab dem zweiten Standjahr darf jeweils zwischen dem 1. Oktober und dem 1. März maximal die Hälfte der Fläche gemäht werden. Gemäss ÖLN gilt für alle Nützlingsstreifen eine Anbaupause von zwei Jahren am selben Ort. Der Einsatz von Herbiziden ist nur in Form von Einzelstockbehandlungen erlaubt.
Inmitten von Feldern
Doch wie gelingen Nützlingsstreifen am besten? Idealerweise werden sie 3 bis 6 m breit und in der Mitte von Feldern platziert. Flächen mit Problemunkräutern sollten vermieden werden. Auch schattige, vernässte oder verdichtete Standorte eignen sich nicht. Was es braucht, ist ein sauberes, gut abgesetztes und nicht zu feines Saatbeet.
Auf kleineren Flächen kann von Hand gesät werden. Auf grösseren Flächen erfolgt die Saat vorzugsweise mit einer pneumatischen Sämaschine. Drillsaat sollte vermieden werden, damit auch Pflanzenarten mit sehr kleinen Samen keimen können. Es empfiehlt sich, nach der Saat zu walzen. Wenn möglich keine Glattwalze verwenden, da bei Niederschlag die Verschlämmungsgefahr grösser ist.
Kontrolle auf Unkraut
Viele Arten keimen erst einige Wochen nach der Saat im Mai. Trotzdem entsteht ab Ende Mai ein vielfältiger Pflanzenbestand mit einem grossen Nahrungsangebot. Der Buchweizen wirkt im Frühsommer dominant. Nachdem er seine Funktion als Deckfrucht mit frühzeitigem Blütenangebot erfüllt hat, verdorrt er im Hochsommer und tritt seinen Platz an Wildblumen mit einer weniger schnellen Anfangsentwicklung ab. Auf diese Weise hat der Nützlingsstreifen immer wieder ein neues Erscheinungsbild.
Die Fläche sollte speziell in den ersten Wochen nach der Saat auf das Vorkommen von Problemunkräutern, insbesondere Disteln und Blacken, kontrolliert werden. Diese sollten mechanisch bekämpft werden, wobei im Ausnahmefall die Herbizid-Einzelstockbehandlung erlaubt ist. Auch ein Säuberungsschnitt kann helfen. Er sollte jedoch vermieden werden, da er für die meisten Pflanzen, aber auch für Tiere schädlich ist. Je nach Folgekultur können auch einjährige Mischungen bis in den nächsten Frühling stehen gelassen werden.