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Nützt der Wolf der Biodiversität?

Am Neujahrsanlass der Landwirtschaftskommission «Die Mitte Kanton Luzern» in Hildisrieden stand der Wolf im Zentrum. Zum Thema «Wolf und Biodiversität» gab der Biologe Marcel Züger Antworten. Rechtsprofessor Roland Norer ging auf den rechtlichen Schutzstatus des Wolfes ein.

Christian Galliker* |

Züger erläuterte zu Beginn, dass die Schweizer Landschaft menschengemacht und Kulturgut ist. Viele klassische Landschaftselemente wie Streu oder Blumenwiesen seien nicht natürlich, sondern seien früher vom Menschen genutzt worden. Heute würden sie nur noch aus Naturschutzgründen gepflegt.

Biodiversitätsförderung braucht Beweidung

Trotzdem seien diese sehr wertvoll für die Biodiversität, sagte Züger. Wenn die Weidebewirtschaftung reduziert werde, gehe auch die Artenvielfalt, insbesondere im Voralpen- und Alpenraum, zurück. Marcel Züger zeigte auf, dass sehr viele Biodiversitätsfördermassnahmen der letzten 30 Jahre Früchte tragen. Der Biologe zeigte dies anhand verschiedener gefährdeter Arten auf, die sich erholt haben.

Biodiversitätsförderung brauche Beweidung. Diese sei durch den Wolf stark gefährdet, warnte Züger. Durch Zäune und Herdenschutzhunde würden viele förderungswürdige Tiere wieder reduziert. Ohne Bejagung lerne der Wolf schnell dazu. «Zuerst wird er frech, dann aggressiv», fuhr er fort. Marcel Züger stellte klar: «Der Wolfsbestand muss meiner Ansicht nach gesteuert werden, sonst schadet er der Biodiversität mehr als er nützt.»

Verlässlicher rechtlicher Rahmen nötig

Die rechtliche Lage rund um den Schutz und Bejagung des Wolfes ist mit den jüngsten Verordnungen zum Wolfsabschuss noch unübersichtlicher geworden. Deshalb lud die Mitte-Landwirtschaftskommission als zweiten Referenten Rechtsprofessor Roland Norer von der Universität Luzern ein. Norer bezeichnete die Situation denn auch gleich zu Beginn als «völliges Chaos und unbefriedigend». Auch er sei der Meinung, dass der Wolf «gemanagt» werden müsse. «Dazu ist ein verlässlicher rechtlicher Rahmen nötig», sagte der Jurist.

Das wichtigste internationale Abkommen dazu ist die «Berner Konvention». Dies ist ein Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere. Unter gewissen Voraussetzungen dürften auch unter der Berner Konvention Wölfe gezielt entnommen werden, fuhr Norer fort. Voraussetzung dazu sei, dass es keine andere befriedigende Lösung gebe und die Massnahme der Wolfspopulation nicht schade.

«Wolfsschutzzonen» und «Weideschutzzonen»

Ob unter diesen Ausnahmemöglichkeiten Wölfe gezielt geschossen werden dürfen, hat aktuell der Europäische Gerichtshof aufgrund eines Tiroler Streitfalls zu klären. Ähnlich sei die Fragestellung im aktuellen juristischen Streit um die präventiven Wolfsabschüsse im Rahmen der Jagdverodnung. Aktuell gibt es in der Schweiz rund 36 Rudel. Biologen gehen davon aus, dass es hierzulande 20 Rudel braucht, um den langfristigen Erhalt zu sichern. Bundesrat Albert Rösti strebt eine Zielgrösse von 12 Rudel an. 

Professor Norer wirft eine aktuell unter Juristen diskutierte rechtliche Lösung auf: Es sollen sowohl Wolfsschutzgebiete wie auch wolfsfreie Zonen in Weideschutzgebieten geschaffen werden. Da die Alpwirtschaft neu auch UNESCO-Weltkulturerbe sei, gebe es für Weideschutzgebiete auch rechtlich stichfeste Argumente, sagte Norer. In diesen Gebieten seien Weidetiere nicht verhältnismässig schützbar. Und durch die Anwesenheit des Wolfs sei die Weidewirtschaft gefährdet. In diesen Gebieten würde nach einer Interessensabwägung zugunsten des Erhalts der Weidewirtschaft entschieden. diese Gebiete könnten dann durch Abschüsse «wolfsfrei» gehalten werden, führte er aus.

* Christian Galliker ist Vizepräsident der Landwirtschaftskommission « Die Mitte Kanton Luzern »

Stabswechsel bei der «Die Mitte Landwirtschaftskommission»

Die Landwirtschaftskommission (LWK) der «Die Mitte Kanton Luzern» bearbeitet Themen im Bereich der Landwirtschaftspolitik. Die LWK versteht sich als Bindeglied zwischen Die Mitte-Repräsentanten in Politik, Branchenorganisationen und der Basis. Die LWK setzt sich aus verschiedenen bäuerlichen Kantonsräten und nationalen Parlamentariern sowie weiteren Parteiangehörigen aus der Landwirtschaft zusammen.

Am Neujahrsanlass vom 5. Januar 2024 wurde Hanspeter Bucheli, Meisterlandwirt und Kantonsrat aus Ruswil, als langjähriger Präsident der LWK verabschiedet. Sein Amt übernimmt Marlis Krummenacher, Bäuerin und Kantonsrätin aus Root.

Kommentare (2)

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  • Schlichter Verfasser | 11.01.2024
    Jahrzehnte lang, sogar über hundert Jahre, lebten wir in der Schweiz ohne Wolfsrudel und es war gut so.

    Der Ansiedelung und Vermehrung von Wölfen in der kleinräumigen, dichtbesiedelten Agrar-Schweiz freien Lauf zu lassen, ist eine reine Zwängerei von blauäugigen Ideologen und Phantasten, auf Kosten der, N O C H, produzierenden Land- und Waldwirtschaft. Die hochgepriesenen Entschädigungen und gleichzeitigem Druck mit Auflagen betreffend Weidehaltung; notabene alles auf Kosten des Steuerzahlers ist eine Farce im Qadrat.
    • Peter Brandt | 12.01.2024
      Marcel Züger ist der einzige der noch durchsieht. Die Rechtsprofessoren sollten feststellen, dass die Gesetze, die den Wolf hier schützen, Unrecht sind.
      Peter Brandt IG Sichere Weidewirtschaft
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