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Nun kommt im Kanton Zug die Partikelfilterpflicht im Alleingang

Der Ständerat lehnte im September die Einführung einer Partikelfilterpflicht für Traktoren im Alleingang vor der EU ab. Doch der Kanton Zug fährt einen Sonderzug und führt ab Neujahr eine Filterpflicht für Traktoren ein.

Samuel Krähenbühl Stephan Schmidlin |

 

 

Der Ständerat lehnte im September die Einführung einer Partikelfilterpflicht für Traktoren im Alleingang vor der EU ab. Doch der Kanton Zug fährt einen Sonderzug und führt ab Neujahr eine Filterpflicht für Traktoren ein.

Die Schweiz soll in Sachen Partikelfilter für land- und forstwirtschaftliche Maschinen keine strengeren Regeln erlassen als die EU. Diese Forderung stellte Nationalrat Erich von Siebenthal (SVP, BE) in einer Motion. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat diese im September angenommen. Auch Bundesrätin Doris Leuthard wollte keinen Alleingang und argumentierte  mit den höheren Kosten:  «Der Zeitplan für emissionsreduzierende Massnahmen bei den land- und forstwirtschaftlichen Maschinen soll sich insbesondere nach dem Kriterium der wirtschaftlichen Tragbarkeit für die schweizerische Landwirtschaft richten.»

Bereits 2008 haben die Regierungen  der Kantone Luzern, Nidwalden, Obwalden, Uri, Schwyz und Zug  eine Partikelfilterpflicht für Fahrzeuge im ortsfesten Einsatz  beschlossen.  Diese soll nun ab 1. Januar 2012 umgesetzt werden.  Die generelle Partikelfilterpflicht gilt für Geräte, Maschinen und Fahrzeuge mit einer Leistung über 37 kW mit oder ohne Strassenzulassung, die ganz oder teilweise im stationären Einsatz stehen.

Die Zuger Behörden betrachten auch Traktoren als stationäre Maschinen. Im «Faktenblatt Partikelfilterpflicht» des Kantons Zug heisst es: «Darunter fallen ortsfest installierte Betriebsmittel, z.B. Generatoren, Notstromgruppen, auf dem Betriebsareal eingesetzte mobile Maschinen wie Gabelstapler und Traktoren, aber auch Strassenunterhalts- und Feuerwehrfahrzeuge, Pistenpräparationsfahrzeuge, land- und forstwirtschaftliche Maschinen.» Der «Schweizer Bauer» konfrontierte Peter Stofer, Abteilungsleiter im Amt für Umweltschutz des Kantons Zug, mit Fragen bezüglich der konkreten Umsetzung der Partikelfilterpflicht bei Traktoren. Doch Stofer zog seine Aussagen zur praktischen Umsetzung wieder zurück.

Offenbar sind die Zuger die Einzigen in der Zentralschweiz, welche land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge als stationäre Maschinen interpretieren und sie deshalb der Filterpflicht unterstellen. «Im Kanton Luzern gibt es ab 1. Januar keine Partikelfilterpflicht für Traktoren», sagt Hansruedi Arnet, Fachleiter Kommunikation, Umwelt und Energie.

Marco Dusi, Leiter der Dienststelle Umweltschutz beim Kanton Obwalden, doppelt nach: «Traktoren sind bei uns  noch ausgenommen.» Die Zuger seien die Einzigen, welche die landwirtschaftlichen Fahrzeuge zu den stationären Maschinen zählten.

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