Besitzer von Herdenschutzhunden im Kanton Nidwalden müssen für ihre Tiere weiterhin die Hundesteuer bezahlen. Der Landrat lehnte eine Motion ab, die Herdenschutzhunde von der Steuer befreien wollte.
Die Motion wurde vom Landrat mit 28 zu 17 Stimmen abgelehnt, wie die Nachrichtenagentur SDA schreibt. Die Steuerpflicht von 120 Franken pro Tier und Jahr bleibt damit bestehen. Motionär Martin Odermatt hatte argumentiert, dass Herdenschutzhunde der Allgemeinheit keinen Aufwand verursachten, sondern im Gegenteil dieser dienten.
Die Gegner hingegen verwiesen darauf, dass die Hunde bereits vom Bund mit 1'200 Franken pro Jahr subventioniert werden. Zudem gebe es im Kanton Nidwalden nur eine Person, die derzeit 2 Schutzhunde hält, weshalb der bürokratische Aufwand zu gross sei.


