In Ob- und Nidwalden entscheiden die Stimmberechtigten am 12. März, ob ihre Kantone bis 2040 klimaneutral sein sollen. Den Regierungen und Parlamenten der beiden Kantone geht diese Forderung von Volksinitiativen zu weit. Sie ziehen unverbindlichere Klimastrategien vor.
In Ob- und Nidwalden hatten Ökoparteien und Umweltverbände zwei identische Volksbegehren für einen Klimaartikel in der Kantonsverfassung eingereicht. Demnach sollen Kantone und Gemeinden für die Verringerung der Klimaerwärmung und für den Schutz vor ihren Folgen einstehen. Verbindliche Absenkpfade sollen dafür sorgen, dass die Kantone 2040 klimaneutral sind. Die Klimamassnahmen sollen umwelt- und sozialverträglich sein und die Wirtschaft stärken.
Die Regierungen und Parlamente von Ob- und Nidwalden empfehlen ihren Stimmberechtigten, die Initiativen abzulehnen. Im Obwaldner Kantonsrat hiess es, es gebe schon genügend abstrakte Normen, mit einem Verfassungsartikel werde «keine Tonne CO2» gespart.
Der Obwaldner Regierungsrat führt gegen die Initiative sein «Energie- und Klimakonzept 2035» an. Dieses weniger verpflichtende Massnahmenprogramm sieht die Klimaneutralität bis 2048 vor und damit zwei Jahre früher als der Bund. Ein von GLP, SP und CSP erarbeiteter Gegenvorschlag zur Klimainitiative, der in der Verfassung netto Null zwar erst 2050, aber verbindlich festschreiben wollte, fand im Parlament ebenfalls keine Mehrheit.
Der Nidwaldner Landrat störte sich an der fixen Jahreszahl, den die Initiative für die Klimaneutralität vorsieht, ein Verfassungsartikel zum Klimaschutz wurde aber grundsätzlich bis weit ins bürgerliche Lager hinein unterstützt. Das Parlament stellte deswegen der Initiative einen Gegenvorschlag gegenüber, der Kanton und Gemeinden zwar zu einer Begrenzung des Klimawandels auffordert, aber keine Jahreszahl nennt. In Nidwalden können die Stimmberechtigten damit nicht nur über die Initiative, sondern auch über den Gegenvorschlag befinden.


