Das gilt beim Pflanzenschutzmittellager gemäss Chemikalienverordnung: Pflanzenschutzmittel getrennt von Lebens- und Heilmitteln lagern. Der Lagerraum muss abschliessbar sein. Ausgelaufene Pflanzenschutzmittel dürfen nicht in die Kanalisation gelangen, das kann mit dichtem, abflusslosem Boden oder einer erhöhten Türschwelle verhindert werden.
Der Lagerraum sollte belüftet, kühl, trocken und beleuchtet sein. Zum Auffangen von verschütteten Pflanzenschutzmitteln sollte absorbierendes Material wie Katzenstreu bereitliegen. Die Regale sollten aus Metall oder aus Hartplastik sein, oder man stellt die Mittel in Plastikwannen auf die Tablare. Der Lagerraum muss vor äusseren Einflüssen geschützt sein, die Lagereinrichtung feuerfest und nicht leicht entflammbar.
Feste Formulierungen (Granulate, Pulver) werden am besten oberhalb flüssiger Mittel gelagert. Pflanzenschutzmittel in Originalverpackung lagern. Ein Merkblatt für Erste Hilfe sollte vorhanden sein.