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Obergericht verschärft Strafen gegen Schläger auf jungen Bauern

Die Attacke dreier gedungener Schläger auf einen jungen Bauern in Rehetobel AR war einfache Körperverletzung. Das Ausserrhoder Obergericht hat am Mittwoch das Urteil des Kantonsgerichts bestätigt. Es hat allerdings die Strafen für die Täter verschärft.

sda |

 

Die Attacke dreier gedungener Schläger auf einen jungen Bauern in Rehetobel AR war einfache Körperverletzung. Das Ausserrhoder Obergericht hat am Mittwoch das Urteil des Kantonsgerichts bestätigt. Es hat allerdings die Strafen für die Täter verschärft.

Drei maskierte Schläger hatten vor zwei Jahren im Auftrag eines neidischen Nachbarn einen wehrlosen Bauern brutal zusammengeschlagen. Die drei serbischen Staatsangehörigen hatten dem Bauern in dessen Stall aufgelauert und ihn mit Fäusten, Tritten und einem Holzstock mit Eisenstück traktiert.

Mehrere Operationen

Der damals 34-jährige Bauer erlitt eine Hirnerschütterung, mehrere Frakturen und Riss-Quetsch-Wunden an Kopf, Rumpf und Händen. Er lag tagelang auf der Intensivstation und musste mehrmals operiert werden.

Das Kantonsgericht qualifizierte die Tat 2011 als «einfache Körperverletzung». Die Anklage hatte auf schwere Körperverletzung plädiert. Die Verletzungen hätten die vom Gesetz geforderte Schwere nicht erreicht, befand die erste Instanz.

Obergericht entschied zusätzlich auf Angriff

Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Berufung ans Obergericht ein. Sie beantragte Schuldsprüche wegen schwerer, eventuell versuchter schwerer Körperverletzung. Die Täter seien mit «Kaltblütigkeit und ausserordentlicher Brutalität» vorgegangen.

Das Obergericht entschied nun auf qualifizierte einfache Körperverletzung und zusätzlich auf «Angriff». Einer der Täter habe mit dem Metallteil des Holzstocks auf das Opfer eingeschlagen. Damit sei der Bauer einer über die tatsächlich erlittenen Verletzungen hinaus gehenden Gefährdung ausgesetzt gewesen.

Sehr schweres Verschulden

Das Obergericht ging von einem sehr schweren Verschulden der Täter aus. Der Haupttäter, der mit dem Holzstock zuschlug, wurde zu einer unbedingten Gefängnisstrafe von vier Jahren verurteilt. Der Mann hatte wegen früherer Delikte bereits zehn Jahre im Strafvollzug verbracht.

Der nicht Vorbestrafte, der mit den Fäusten auf das Opfer einschlug, erhielt eine teilbedingten Freiheitsstrafe von 36 Monaten. Die Hälfte davon muss er absitzen.

Der Mann, der Schmiere stand und nicht zuschlug, wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt. Die Parteien können gegen dieses Urteil Beschwerde ans Bundesgericht erheben.

Tat ging Nachbarschaftsstreit voraus

Der Tat ging ein jahrelanger Nachbarschaftsstreit voraus: Ein neidischer Nachbar hatte einem anderen Nachbarn Gerüchte über den jungen Bauern, erzählt. Unter anderem behauptete er, das Opfer habe seinen Kühen Gift gespritzt und sie krank gemacht. Er wollte ihm deshalb einen Denkzettel verpassen.

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