Bienengiftige Insektizide dürfen im Obstbau nicht in die abgehende Blüte gespritzt werden. Dieser Zeitpunkt ist zu früh.Im letzten Jahr wurden dem Bienengesundheitsdienst (BGD) mit 27 deutlich mehr Vergiftungsverdachtsfälle gemeldet als in den Vorjahren. Auch die Anzahl tatsächlich nachgewiesener Vergiftungen war überdurchschnittlich hoch.
Bei den 13 bestätigten Fällen waren Insektizide für den Verlust der Flugbienen oder den Tod von ganzen Bienenvölkern verantwortlich. In über der Hälfte aller Vergiftungen waren die Neonikotinoide Thiamethoxam, Clothianidin oder Imidacloprid der Auslöser, obwohl für die drei Wirkstoffe Anwendungseinschränkungen bestehen.
«Wir haben festgestellt, dass Pflanzenschutzmittel wie etwa Actara im Obstbau falsch angewandt wurden», erklärt Marianne Tschuy vom BGD und erläutert: «Entweder wurde das Mittel zu früh gespritzt (in die abgehende Blüte) oder blühende Unterkulturen/Unkräuter nicht gemulcht.» Erst das Blütenstadium BBCH 69, Ende der Blüte, ist zum Spritzen erlaubt, BBCH 67, abgehende Blüte, ist definitiv zu früh.
Indoxacarb verursachte Vergiftungen
Auffällig ist 2017, dass neben den drei bereits erwähnten Neonikotinoiden auch Indoxacarb viele Vergiftungen verursacht hat. Für diesen bienengiftigen Wirkstoff wurde die Auflage SPe8 (siehe Fussnote) bisher nur für die Anwendung im Raps verfügt.
Für den Einsatz im Reb- und Obstbau fehlt derzeit eine entsprechende Auflage. Anja Ebener, Geschäftsleiterin des Kompetenzzentrums Apiservice, appelliert an die Verantwortung der Landwirte: «Zum Schutz der Bienen vor Vergiftungen sollte der Auflage von Indoxacarb im Reb- und Obstbau ab sofort Rechnung getragen werden.» sum
*SPe 8 – Gefährlich für Bienen: Darf nicht mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen wie Kulturen, Einsaaten oder Unkräutern in Kontakt kommen. Blühende Einsaaten oder Unkräuter sind vor der Behandlung zu entfernen (am Vortag mähen/mulchen). Darf nicht angewendet werden, wenn sich in benachbarten Parzellen blühende Pflanzen befinden.