Gestützt auf das kantonale Landwirtschaftsgesetz hat der Kanton Obwalden per Anfang Juli folgende Bestimmungen erlassen: «Ausführungsbestimmungen über Klimamassnahmen in der Landwirtschaft». Diese Bestimmungen enthalten – als Folge des Energie- und Klimakonzepts 2035 – folgende drei Fördermassnahmen:
- Beiträge für methanreduzierende Fütterung
- Beiträge für betriebs- und grünlandbasierte Fütterung
- Beiträge für den Anbau von Kulturen für die direkte menschliche Ernährung
Obwalden will mit diesen Massnahmen die Methanemissionen aus der Landwirtschaft reduzieren, wie der Kanton in einer Medienmitteilung informiert. Er erwarte dabei auch eine leichte Reduktion der Tierbestände, was wiederum die Reduktion der Methanemissionen begünstigen würde. Der Kanton legt dabei die Entscheidung für einen Beitrag zum Klimaschutz in die Hände der Obwaldner Landwirtinnen und Landwirte. Bis Ende Juli kann man sich anmelden.
Beiträge für spezielle Fütterungen
Wie auch die Kantone Nidwalden und Zug fördert der Kanton Obwalden die Fütterung von Raufutter verzehrenden Nutztieren mit methanreduzierenden Zusätzen, heisst es in der Mitteilung weiter. Bei der Wahl der anwendbaren Zusätze stützt sich der Kanton unter anderem auf Studien der Agridea.
Im Weiteren soll die Zufuhr von Futtermitteln, insbesondere Raufutter, reduziert werden. Die betriebs- und grünlandbasierte Fütterung Raufutter verzehrender Nutztiere wird gefördert, indem der Kanton Landwirtinnen und Landwirte belohnt, deren Tierbestand auf die Fläche des Betriebs angepasst ist. Es wird eine leichte Reduktion der Tierbestände erwartet.
Förderung von Kulturen für die menschliche Ernährung
Von den insgesamt rund 7’800 Hektaren landwirtschaftlichen Nutzflächen im Kanton Obwalden sind rund 500 Hektaren Fruchtfolgeflächen, auf denen Ackerbau möglich ist. Zurzeit werden rund 30 Hektaren davon ackerbaulich genutzt, mehrheitlich für Silomais.
Auch der Anbau von Kulturen für die direkte menschliche Ernährung wird vom Kanton gefördert. Das Bild zeigt eine Kichererbsen-Kultur.
Susanne Künsch
Das Ziel gemäss Energie- und Klimakonzept 2035 ist, den Anbau von Kulturen für die direkte menschliche Ernährung bis 2027 auf 20 Hektaren und bis 2035 auf 50 Hektaren zu erhöhen. Es sollen rund 10 Prozent der möglichen Flächen zu diesem Zweck bewirtschaftet werden. Da in der Folge weniger Raufutter für die Nutztiere zur Verfügung stehen wird, ist eine leichte Reduktion der Tierbestände zu erwarten.
Freiwillige Teilnahme
Landwirtinnen und Landwirte, die bereits dieses Jahr an der Förderung teilhaben wollen, können sich bis Ende Juli 2024 anmelden. Nähere Informationen werden allen Landwirtinnen und Landwirten zugestellt. Der Kanton setze damit bewusst auf Freiwilligkeit, heisst es in der Mitteilung.
«Es war ein wichtiges Anliegen, die freiwillige und möglichst niederschwellige Teilnahme zu ermöglichen und nicht generelle Zwangsmassnahmen einzuführen», sagt Landwirtschaftsdirektor Daniel Wyler. Denn die Landwirtschaftsmassnahmen seien bereits im Rahmen der Erarbeitung des Energie- und Klimakonzepts 2035 von der Branche begleitet worden.
Die Ausgaben und Wirkung der neuen Förderung werden dabei eng begleitet, schreibt der Kanton abschliessend. Basierend auf den Erfahrungen könne die Förderung dann optimiert und so ein wirkungsorientierter Mitteleinsatz gewährleistet werden.
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