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Ö: Neuer Vorschlag für Herkunftskennzeichnung

AgE |

 

Österreichs Gesundheitsminister Rudolf Anschober hat einen weiteren Anlauf zu mehr Transparenz bei der Lebensmittelherkunft unternommen. In Wien legte er neue Vorschläge für eine erweiterte Herkunftskennzeichnung vor.

 

Diese umfassen verpflichtende Angaben zur Herkunft von Fleisch, Milch und Eiern in Speisen, die in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung verwendet werden, außerdem Herkunftsangaben zu Fleisch, Milch und Eiern als primäre Zutat in verpackten Lebensmitteln.

 

Überarbeitung nach Anhörung der Stakeholder

 

Nach Angaben der Grünen hatte das Gesundheitsministerium den Europarechtsexperten Walter Obwexer mit einem Gutachten beauftragt, um den möglichen Rechtsrahmen einer nationalen Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln zu prüfen.

 

Auf Grund des sehr engen Rahmens sei ein Vorschlag des Ressorts als Diskussionspapier vorgelegt worden, das nach Anhörung aller wichtigen Stakeholder nun überarbeitet worden sei.

 

Noch nicht aufgenommen in die Vorschläge sei die Begründung für den Zusammenhang von Herkunft und Qualität, der für die Kennzeichnung von verpackten Lebensmitteln EU-rechtlich notwendig sei. Diese wurde den Grünen zufolge von der Landwirtschaftskammer Österreich und dem Wiener Landwirtschaftsministerium zugesagt und soll noch eingearbeitet werden.

 

Positives Echo auf Bauernseite

 

Nach einer Begutachtung werde die EU-Kommission prüfen, ob die Vorschläge umgesetzt werden können. Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger begrüßte den Vorstoß des Gesundheitsministers. «Es ist erfreulich und wichtig, dass nun alle Produktgruppen berücksichtigt werden sollen, also Fleisch, Eier und auch Milch. Das hat im ersten Vorschlag noch gefehlt», so die Ressortchefin. Nach jahrelangem Stillstand komme man bei der Herkunftskennzeichnung nun endlich einen wichtigen Schritt weiter, denn die Verbraucher wollten mehr Transparenz bei ihren Lebensmitteln.

 

Der Präsident der Landwirtschaftskammer Österreich, Josef Moosbrugger, wies darauf hin, dass der dreistufige Vorschlag des Gesundheitsministeriums den Inhalt des Regierungsprogramms abbilde und in Teilen sogar darüber hinausgehe. Das von Anschober in Auftrag gegebene Rechtsgutachten habe gezeigt, dass die Einführung einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung sowohl bei verarbeiteten Produkten als auch in der Gemeinschaftsverpflegung zwar ambitioniert, aber durchaus möglich sei.

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