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ÖLN-Regeln düften angepasst werden

Beim Erosionsschutz treten 2015 neue ÖLN-Regeln in Kraft. Die Kartoffelproduzenten beklagten, dass sie den Kartoffelbau in erosionsgefährdeten Lagen verunmöglichten. Nun laufen Gespräche über eine Anpassung.

Susanne Meier |

 

 

Beim Erosionsschutz treten 2015 neue ÖLN-Regeln in Kraft. Die Kartoffelproduzenten beklagten, dass sie den Kartoffelbau in erosionsgefährdeten Lagen verunmöglichten. Nun laufen Gespräche über eine Anpassung.

Ab dem Anbaujahr 2015 soll schon ein erstmaliges, relevantes und bewirtschaftungsbedingtes Auftreten von Erosion als Verstoss gegen die ÖLN-Richtlinien gelten, sofern nicht genügend vorbeugende Massnahmen getroffen wurden. Das gilt insbesondere dort, wo aufgrund von Exposition oder Bodenbeschaffenheit ein höheres Risiko von Erosion gegeben ist – gemäss Erosionsrisikokarte also auf etwa einem Drittel der LN im Tal- und Hügelgebiet. 

Gespräche laufen

Mit einer Punkteliste muss der Bauer belegen, dass er genügend Massnahmen getroffen hat und mindestens vier Punkte erreichen. Kartoffeln in der Fruchtfolge geben drei, Winterweizen nach Kartoffeln zwei Minuspunkte. Die Minuspunkte würden den Kartoffelbau quasi verunmöglichen, so die Kritik der Kartoffelproduzenten. Auch Gemüseproduzenten und viehlose Betriebe sind von den neuen Regeln betroffen, da ein Teil der Pluspunkte in der Tabelle nur mit Grünland erreicht werden kann.

Seit Februar sind deshalb Vertreter des Schweizer Bauernverbandes (SBV) sowie der betroffenen Produzentenorganisationen, darunter die Vereinigung der Schweizerischen Kartoffelproduzenten (VSKP), mit dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) im Gespräch. Irene Vonlanthen, Geschäftsführerin der VSKP: «Die Produzentenorganisationen und der SBV sind nach wie vor der Meinung, dass es zwingend Anpassungen in der Punktetabelle braucht. Unsere Forderung ist ein Instrument, welches es den Landwirten ermöglicht, mit praxistauglichen Vorsorgemassnahmen auch auf erosionsgefährdeten Parzellen Gemüse- und Kartoffelbau zu betreiben.»

Anders beurteilt Samuel Vogel vom BLW die Situation: «Wir sind der Ansicht, dass die neue Regelung inhaltlich keiner Verschärfung entspricht.» Vielmehr würden bisher bestehende Bestimmungen so konkretisiert, dass sie vollziehbar seien. Vogel betont aber: «Konkrete Vorschläge von bäuerlicher Seite zur Anpassung der Tabelle werden wir diskutieren.»

Betriebsbesuche im Mai

Anhand von Betriebsbesuchen, so das Übereinkommen von SBV, VSKP und BLW, soll die Punktetabelle nun auf ihre Praxistauglichkeit hin geprüft werden. Anfang Mai finden die Besuche statt. Vonlanthen warnt allerdings vor zu grosser Euphorie: «Die Tabelle ist in der Vollzugshilfe Bodenschutz verankert, die vom BLW und dem Bundesamt für Umwelt erarbeitet wurde. Allfällige Änderungen bedürften deshalb der Einwilligung beider Ämter.»

Handlungsbedarf sieht Vonlanthen auch bei der Frage, was als naturbedingte und was als vermeidbare Erosion gelten soll: «Bei der Definition braucht es das nötige Augenmass.» Die Gefahrenstufe 4 von MeteoSchweiz, die derzeit als Gradmesser für eine naturbedingte Erosion herangezogen wird, erachte man als zu hoch, auch dürfe sie nicht als einziges Kriterium gelten.

Noch nicht bestimmt ist das anzuwendende Sanktionsschema. Laut Vogel werden die Direktzahlungskürzungsvorgaben im Laufe dieses Jahres erarbeitet: «Es wird eine breite Anhörung dazu geben.» Die Kartoffelproduzenten wissen schon, was sie fordern, nämlich ein zweistufiges System. Beim erstmaligen Auftreten von Erosion soll dem Bauern eine Gelbe Karte gezeigt werden, erst wiederholte Vorfälle sollen finanzielle Folgen haben.

Übergangsfrist geprüft

Grundsätzlich treten die Vorschriften zum Erosionsschutz  mit dem Anbaujahr 2015, also der Herbstaussaat 2014, in Kraft. Derzeit deutet aber alles darauf hin, dass es noch eine Übergangsfrist geben wird. Eine solche erachtet Vonlanthen als zwingend notwendig, damit die Landwirte Zeit haben, die in der Punktetabelle geforderten Massnahmen umzusetzen.

«Es wird anerkannt, dass die Betriebe etwas Zeit brauchen, zusammen mit der Beratung die neuen Bestimmungen in der Praxis umzusetzen», bestätigt Vogel. «Das BLW prüft deshalb, wie eine Übergangsfrist in die geltenden Bestimmungen eingefügt werden könnte.» Im Gegenzug für ein Entgegenkommen in den angesprochenen Bereichen erwarte das BLW aber, dass auch die Branche für das gemeinsame Ziel der Vermeidung von Erosion aktiv werde und sich an den Ressourcenprogrammen beteilige.

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