Die Anbindehaltung von Rindern bleibt in Österreich weiterhin erlaubt. Betriebe, die ihren Tieren nicht mindestens 90 Tage Weide, Auslauf oder Bewegungsmöglichkeit bieten können, unterliegen allerdings künftig einer Meldepflicht bei ihrer Bezirksverwaltungsbehörde (BH).
Dort müssen sie ihre besonderen Gründe für den Fortbestand dieser Haltungsform angeben. Das sieht die Zweite Tierhalteverordnung vor, die am vergangenen Donnerstag im Wiener Parlament beschlossen wurde.
Die Landwirtschaftskammer Österreich wies darauf hin, dass von dieser Regelung meist sehr kleine Betriebe betroffen seien, denen aus geografischen oder nachbarschaftlichen Gründen die volle Bewegungszeit für die Tiere nicht in der gewünschten Form möglich sei. Nun sei erreicht worden, dass diese Betriebe, deren Leistungen für die gesamte Region unbestritten seien und in denen die Bauern eine grosse Nähe zu den Tieren hätten, unter genau bestimmten Bedingungen weiterbestehen könnten.
Neu geregelt wurde laut Landwirtschaftskammer auch die verpflichtende Schmerzlinderung bei der Ferkelkastration sowie beim Enthornen von Ziegen und Kälbern. Insgesamt sei mit dem Beschluss Rechtssicherheit für die Rinder-, Schweine-, Ziegen- und Schafhalter geschaffen worden. „Wir haben damit eine gesetzliche Basis für praxisgerechte Tierwohlregelungen erreicht, die unseren EU-weiten Spitzenrang im Tierwohl absichert“, stellte Kammerpräsident Hermann Schultes fest.
Für den Präsidenten des Österreichischen Bauernbundes, Jakob Auer, ist die Novelle „insgesamt ein guter Kompromiss“. Es seien viele Verbesserungen erreicht worden, um vernünftige Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft zu sichern. Grünen-Agrarsprecher Wolfgang Pirklhuber betonte, dass Tierschutz und Landwirtschaft keine Widersprüche seien. Als eindeutigen Fortschritt sieht er die Zertifizierung der Tiergerechtigkeit von Stalleinrichtungen.