Wie agrartechnik.ch berichtet, dürfen Personen mit einem Führerausweis der Kategorie «G» auch ohne «G40»-Kurs einen 40-km/h-Traktor lenken. Diese Ausnahme hat das Bundesamt für Strassen (Astra) bewilligt.
Durch die Corona-Pandemie ist das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben in der Schweiz stark eingeschränkt. Derzeit ist auch die Durchführung von «G40»-Kursen untersagt. Deshalb hat der Schweizerisch Verband für Landtechnik (SVLT) beim Bundesamt interveniert.
Nun hat das Astra eine neue Verfügung erlassen. Diese gilt solange, bis wieder Kurse durchgeführt werden können. Inhaber der Führerausweiskategorie «G» dürfen land- und forstwirtschaftliche Ausnahmefahrzeuge und land- und forstwirtschaftliche Traktoren mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h sowie gewerblich immatrikulierte Traktoren mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h auf land- und forstwirtschaftlichen Fahrten auch ohne Teilnahme an einem Traktorfahrkurs (Art. 4 Abs. 3 Kategorie G VZV) führen.
Kategorie G
Landwirtschaftliche Motorfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 30 km/h sowie gewerblich immatrikulierte Arbeitskarren, Motorkarren und Traktoren mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 30 km/h auf landwirtschaftlichen Fahrten, unter Ausschluss der Ausnahmefahrzeuge.
G40
Nach erfolgreicher Teilnahme des Traktoren-Fahrkurses G 40 erhalten sie einen Eintrag im Ausweis (prüfungsfrei) und dürfen somit landwirtschaftliche Fahrzeuge bis 40 km/h fahren. Weiter dürfen mit dem Traktoren-Fahrkurs G 40 auch alle landwirtschaftlichen Ausnahmefahrzeuge geführt werden (Mähdrescher, Rübenernter, Traktoren mit Breitreifen usw.)



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