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OW: Landwirtschaftliche Grundstücke neu bewertet

In Obwalden entscheidet das Stimmvolk am 30. November über neue Regeln bei der Bewertung von Grundstücken für die Steuern. Die jetzige Schätzungspraxis mit über 30 Jahre alten Daten gilt als veraltet. Schätzungen vor Ort sollen entfallen. Die Vorlage ist unbestritten.

sda |

 

 

In Obwalden entscheidet das Stimmvolk am 30. November über neue Regeln bei der Bewertung von Grundstücken für die Steuern. Die jetzige Schätzungspraxis mit über 30 Jahre alten Daten gilt als veraltet. Schätzungen vor Ort sollen entfallen. Die Vorlage ist unbestritten.

In Obwalden soll künftig die Steuerverwaltung den Steuerwert eines nichtlandwirtschaftlichen Grundstücks anhand eines Formulars bewerten. Grundeigentümer müssen die Angaben wie Land- und Gebäudewert, Baujahr oder allfällige Umbauten kontrollieren und ergänzen. Schätzungen mittels Augenschein vor Ort sollen entfallen. Die Formulare können auch übers Internet eingereicht werden.

Schätzungsanleitung des Bundes

Bei landwirtschaftlichen Grundstücken sieht die Neuregelung vor, bei der Schätzung in Zukunft auf die aktuellste Schätzungsanleitung des Bundes abzustellen. Die übrigen Kantone der Schweiz folgen bereits diesem Ansatz.

Mit der Neuregelung wollen Regierung und Parlament Rechtsungleichheiten zwischen alten und neuen Gebäuden respektive Schätzungen vermeiden. Die letzte Gesamtrevision der Grundstückschätzungen mit Bestandesaufnahme vor Ort datiert in Obwalden aus den Jahren 1980 bis 1982. Die Verhältnisse bezüglich Ausbaustandard der Wohnungen und Landwerte haben sich inzwischen stark verändert.

Änderungen beim Einzelnen - nicht mehr Steuereinnahmen geplant

Das Parlament genehmigte den Systemwechsel im April einstimmig. Angesichts finanzieller Auswirkungen für einzelne Hauseigentümer beschlossen Regierung und Kantonsrat, die Gesetzesänderungen dem Volk zu unterbreiten. Der Systemwechsel soll beim Staat grundsätzlich nicht zu mehr Steuereinnahmen führen. Einzelne Hauseigentümer müssen jedoch künftig mehr oder weniger Steuern bezahlen.

Bei den landwirtschaftlichen Grundstücken fallen höhere Vermögenssteuern von total rund 48'000 Franken an. Pro Betrieb ergeben sich im Schnitt 60 Franken höhere Vermögenssteuern. Bei Härtefällen wollen die Behörden entgegenkommen und den Eigenmietwert anpassen. Deshalb rechnet die Regierung für Kanton, Einwohner- und Kirchgemeinden mit Steuerausfällen von total rund 200'000 Franken.

Bei einem Ja an der Urne tritt das Gesetz 2015 in Kraft. Die neu ermittelten Vermögenssteuer- und Eigenmietwerte kommen voraussichtlich erstmals 2017 zur Anwendung.

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