Auch landwirtschaftliche Betriebe profitieren von Erleichterungen im Vierten Bürokratieentlastungsgesetz, dem der deutsche Bundesrat zugestimmt hat. Landpachtverträge müssen künftig nicht mehr schriftlich, sondern nur noch in Textform geschlossen werden. Ein Pachtvertragsschluss ist damit per E-Mail oder beispielsweise per WhatsApp möglich. Die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege nach Handelsrecht und Steuerrecht wird von zehn auf acht Jahre gesenkt.
Urlaub auf dem Bauernhof
Eingeführt wird eine zentrale Datenbank der Steuerberater für Vollmachten im Bereich der sozialen Sicherung. Damit soll die Abwicklung der Lohnbuchhaltung vereinfacht werden. Schliesslich wird die Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsangehörige abgeschafft. Damit kommt der Gesetzgeber einer langjährigen Forderung nach, die nicht zuletzt von den Anbietern von Urlaub auf dem Bauernhof erhoben worden war.
Allerdings müssen ausländische Gäste weiterhin einen Meldeschein ausfüllen. Die Neuerungen erlangen mit Inkrafttreten des Gesetzes Gültigkeit, aller Voraussicht nach noch in diesem Jahr.