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Palmöl: Bundesrat will Deklarationspflicht

Enthält ein Lebensmittel Palmöl, muss dies künftig für Konsumenten ersichtlich sein. Die Deklarationspflicht wird voraussichtlich noch in diesem Jahr eingeführt, wie der Bundesrat in seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf Vorstösse schreibt.

sda |

 

 

Enthält ein Lebensmittel Palmöl, muss dies künftig für Konsumenten ersichtlich sein. Die Deklarationspflicht wird voraussichtlich noch in diesem Jahr eingeführt, wie der Bundesrat in seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf Vorstösse schreibt.

Heute kann Palmöl als «pflanzliches Öl» deklariert werden. Neu wird eine exakte Bezeichnung verlangt - beispielsweise «Rapsöl» oder «Palmöl». Das Departement des Inneren (EDI) baut die Regel in die revidierte Verordnung über die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln ein, die derzeit in der Vernehmlassung ist und in der zweiten Jahreshälfte in Kraft treten soll.

Die neuen Kennzeichnungsvorschriften deckten sich mit den Vorschriften in der EU, hält der Bundesrat fest. Vorstösse, die eine Kennzeichnungspflicht für Palmöl fordern, empfiehlt der Bundesrat zur Ablehnung, weil sie mit der Revision der Verordnung erfüllt sind.

Palmöl wird zunehmend verwendet, steht aber wegen seiner schlechten Ökobilanz in der Kritik. Oft werden für Palmölplantagen grosse Regenwald-Flächen abgeholzt. 2010 hatte der Bundesrat eine Deklarationspflicht abgelehnt, weil er nicht wollte, dass die Bestimmungen in der Schweiz von jenen in der EU abweichen. Inzwischen hat die EU jedoch entsprechende Bestimmungen erlassen.

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