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Palmöl: EU-Importe weiter rückläufig

Die EU-Mitgliedstaaten haben 2024/25 im Vergleich zum Wirtschaftsjahr davor 692’000 Tonnen oder 20% weniger Palmöl importiert. Massgeblich für das Minus waren laut der Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen vor allem deutlich geringere Zukäufe von Spanien und Italien.

Die EU-Mitgliedstaaten haben 2024/25 deutlich weniger Palmöl importiert als im Wirtschaftsjahr davor. Wie die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (Ufop ) Anfang Juli mitteilte, haben die 27 Gemeinschaftsstaaten zwischen Juli 2024 und Juni 2025 rund 2,8 Mio. Tonnen Palmöl im Ausland zugekauft, was ein Minus von rund 692’000 Tonnen oder 20% gegenüber dem gleichen Zeitraum 2023/24 darstellt.

Für die Förderunion ist dies Folge des seit 2023 für frisches Palmöl geltenden Anrechnungsverbots auf die THG-Minderungsquote. Laut Zahlen der EU-Kommission waren die Niederlande wichtigste europäische Destination für Palmöl. Das ist für die Ufop wenig überraschend, liegen hier doch wichtige Überseehäfen, und ist das Land auch grosser Biokraftstoffproduzent.

Rückgang nach Gesetzesänderung

Bemerkenswert findet die Ufop den jüngsten Rückgang der spanischen und italienischen Palmölimporte. Laut Zahlen der Agrarmarkt Informations-Gesellschaft (AMI) hatte Spanien 2024/25 mit 289’000 Tonnen rund 40% weniger und Italien mit 835’000 Tonnen 28% weniger Palmöl eingeführt. Für Deutschland weist die AMI im Jahresvergleich ein Minus von 12 % aus, was einer Mindermenge von 227’000 Tonnen entspricht. Umgekehrt haben Griechenland, Dänemark und Irland ihre Palmölzukäufe gesteigert.

Die Ufop führt die zuletzt geringere EU-Nachfrage nach Palmöl darauf zurück, dass Palmöl seit 2023 nicht mehr auf die nationalen Treibhausgasminderungsquoten angerechnet werden kann. Dies bedeutet, dass Biodiesel, der aus frischem Palmöl hergestellt wird, nicht mehr zur Erfüllung der Quoten für die Mineralölkonzerne genutzt werden kann.

Die Ufop begrüsst in dem Zusammenhang den im aktuellen Gesetzentwurf zur Umsetzung der geänderten Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) in nationales Recht vorgesehenen weitergehenden Ausschluss, der auch Biokraftstoffe beinhaltet, die aus Resten aus dem Abwasser von Palmölmühlen (Pome) und weiteren bei der Palmölherstellung anfallenden Abfällen hergestellt werden.

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