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Parlament: Keine tieferen Hürden für stark verarbeitete Lebensmittel

Bei den Beratungen zur Swissness-Vorlage haben sich National- und Ständerat in einem Punkt geeinigt: Lebensmittel sollen künftig nur dann als schweizerisch gelten, wenn mindestens 80 Prozent des Gewichts der Rohstoffe aus der Schweiz stammen. Für Rohstoffe, die es in der Schweiz nicht gibt, sollen Ausnahmen gelten.

 

 

Bei den Beratungen zur Swissness-Vorlage haben sich National- und Ständerat in einem Punkt geeinigt: Lebensmittel sollen künftig nur dann als schweizerisch gelten, wenn mindestens 80 Prozent des Gewichts der Rohstoffe aus der Schweiz stammen. Für Rohstoffe, die es in der Schweiz nicht gibt, sollen Ausnahmen gelten.

Der Nationalrat hat am Montag seine früheren Vorschläge aufgegeben und ist auf die Linie des Ständerates und des Bundesrates eingeschwenkt, mit 107 zu 80 Stimmen bei 4 Enthaltungen. Ursprünglich wollte er eine Unterscheidung zwischen stark und schwach verarbeiteten Lebensmitteln einführen. Für stark verarbeitete Lebensmittel sollten tiefere Hürden gelten.

Sommaruga: Kein sinnvolles Kriterium für die Unterscheidung

Nun liess sich die Mehrheit davon überzeugen, dass dies zu kompliziert wäre. Auf den ersten Blick sei die Unterscheidung zwischen stark und schwach verarbeiteten Lebensmitteln zwar sinnvoll, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga. Ein Liter Milch und ein Luxemburgerli seien tatsächlich sehr verschieden.

Doch es gebe kein sinnvolles Kriterium für die Unterscheidung. Alle in Erwägung gezogenen Kriterien würden zu absurden Konsequenzen führen. Würde man sich nach den Zolltarifen richten, wäre etwa Käse ein schwach verarbeitetes Lebensmittel, während Brot als schwach verarbeitet gälte. Dies würden die Konsumentinnen und Konsumenten nicht verstehen.

Transparenz auch bei Lasagne

Die Mehrheit überzeugte diese Argumentation. Bei Lebensmitteln sei der Rohstoff das Entscheidende, nicht die Herstellung, lautete der Tenor. Der Lasagne- und Pferdefleischskandal bestätige, dass die Konsumenten Anspruch auf Transparenz hätten, auch bei stark verarbeiteten Produkten, sagte Kommissionssprecherin Christa Markwalder (FDP/BE).

Die Verfechter der Unterscheidung zwischen schwach und stark verarbeiteten Lebensmitteln versuchten vergeblich, den Rat von diesem Konzept zu überzeugen. Es gebe nicht nur Industrieprodukte und Ostereier, sagte Alec von Graffenried (Grüne/BE). Dazwischen gebe es die stark verarbeiteten Lebensmittel wie Schokolade. Für diese müsse eine Zwischenlösung gelten. Denn  Schokolade sei nicht wegen des Kakaos typisch schweizerisch, sondern wegen der Herstellung in der Schweiz.

Pirmin Schwander (SVP/SZ) pflichtete ihm bei: Würden die Hürden zu hoch gesetzt, schade dies traditionellen Schweizer Produkten. Der Rat entschied sich aber für die höheren Hürden.

Sonderregeln für Milch

Bei Milchprodukten will der Nationalrat dagegen an Sonderregeln festhalten: Produkte sollen nur als schweizerisch gelten, wenn 100 Prozent des Gewichts des Rohstoffs Milch aus der Schweiz stammen. Sommaruga gab vergeblich zu bedenken, es gebe keinen Grund dafür. Auch bei anderen Produkten habe die Schweiz einen hohen Selbstversorgungsgrad, etwa bei Raps oder Äpfeln.

Die Swissness-Vorlage ist seit Beginn der Debatten stark umstritten. «Wie die Lösung auch immer sein wird, es werden nie alle damit zufrieden sein», stellte Gabi Huber (FDP/UR) am Montag fest. Sie gab zu bedenken, dass niemand gezwungen sei, Lebensmittel mit dem Label «Schweiz» zu bewerben.

Mit der Swissness-Vorlage soll verhindert werden, dass die Marke «Schweiz» an Wert verliert. Produkte mit Schweizerkreuz sind auf dem Markt bis zu 20 Prozent mehr wert.

 

Swissness-Vorlage: Keine Einigung zu industriellen Produkten

Keine Einigung zu industriellen Produkten bei National- und Ständerat sind sich noch nicht einig, wann industrielle Produkte als «swiss made» verkauft werden dürfen. Der Nationalrat hat am Montag beschlossen, an der strengeren Regel festzuhalten.

Industrielle Produkte sollen demnach als schweizerisch angepriesen werden dürfen, wenn mindestens 60 Prozent der Herstellungskosten in der Schweiz anfallen. Der Ständerat möchte die Hürde tiefer setzen bei 50 Prozent. Auch im Nationalrat gab es Stimmen für die tiefere Hürde. «Wi  sollten nicht päpstlicher sein als der Past», befand Beat Flach (GLP/AG). 50 Prozent genügten. Die Mehrheit befand aber, eine 50-Prozent-Regel wäre eine Verschlechterung gegenüber der heutigen Praxis.

Justizministerin Simonetta Sommaruga warnte den Rat davor, die Hürden zu tief zu setzen. Zwar entspräche die 50-Prozent-Regel der heutigen Praxis. Aber der Rat habe die Berechnungsbasis massiv ausgeweitet. Nun könnten viel mehr Kosten den Herstellungskosten angerechnet werden, etwa die Kosten für Forschung und Entwicklung oder die Qualitätssicherungs- und Zertifizierungskosten.

Würden die Räte sich für die 50-Prozent-Regel entscheiden, wäre dies deshalb nicht eine Stärkung der Marke Schweiz, sondern eine Verwässerung, sagte Sommaruga. Sie erinnerte daran, dass die Gesetzesrevision von Seiten der SVP und der SP gefordert worden war, um den Missbrauch der Marke Schweiz einzudämmen.

Der Rat folgte dem Bundesrat sowie der Mehrheit seiner Kommission und stimmte für die 60-Prozent-Regel. Nun muss sich wieder der Ständerat dazu äussern. sda

 

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