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Parlament kommt "Bauland-Bauern" entgegen

Die Revision des Raumplanungs-gesetzes, die als Gegenvorschlag zur Landschafts-initiative dienen soll, ist parlamentarisch unter Dach und Fach. Der Nationalrat hat die letzte Differenz ausgeräumt. Während sich die Initianten freuen, droht der Gewerbeverband mit einem Referendum.

 

 

Die Revision des Raumplanungs-gesetzes, die als Gegenvorschlag zur Landschafts-initiative dienen soll, ist parlamentarisch unter Dach und Fach. Der Nationalrat hat die letzte Differenz ausgeräumt. Während sich die Initianten freuen, droht der Gewerbeverband mit einem Referendum.

Die Teilrevision des Raumplanungsgesetzes ist umstritten. Zankapfel ist, ob Kantone und Gemeinden verpflichtet werden sollen, zu grosszügig ausgefallene Bauzonen zu verkleinern und wie dieses Ziel erreicht werden soll.

Mindestens 20 Prozent

Die Räte haben sich nun darauf geeinigt, dass mindestens 20 Prozent der Wertsteigerung abgeschöpft werden soll, die ein Grundstück nach einer Einzonung erfährt. Fällig wird die Mehrwertabgabe bei der Überbauung oder Veräusserung des Grundstücks.

Tiefer ausfallen soll die Abgabe für Landwirte, die nach dem Verkauf des neu eingezonten Grundstücks in ein neues Landwirtschafsgebäude investieren, das sie selber nutzen wollen.

Mehrwertabgabe eingeschränkt

Der Nationalrat hat am Donnerstag einen Kompromissvorschlag zu dieser Ausnahmeregelung gutgeheissen. Die Räte begründen diese  Ausnahmeregel für Bauern damit, dass Bauern-Existenzen nicht zusätzlich durch das Raumplanungsgesetz gefährdet werden sollen.

Die Minderheit lehnte diese Einschränkung der Mehrwertabgabe ab. Damit werde das Instrument geschwächt, das es Kantonen und Gemeinden ermöglichen soll, überdimensionierte Bauzonen zu verkleinern.

Träger der Landschaftsinitiative zufrieden

Nach zähem Ringen hatten sich die Räte darauf geeinigt, dass die Kantone künftig nur noch Bauzonenreserven für 15 Jahre haben dürfen. Überschüssige Bauzonenreserven sollen zurückgezont und die Eigentümer dafür entschädigt werden.

Die Träger der Landschaftsinitiative, die gegen die weitere Zersiedelung der Landschaft ein 20-jähriges Moratorium für die Einzonung von neuem Bauland anstrebten, sind zufrieden mit den neuen Regeln. «Unsere zwei Hauptanliegen - die Reduktion der Baulandreserven und die Mehrwertabschöpfung - wurden berücksichtigt», sagte Otto Sieber, Zentralsekretär von Pro Natura und Mitglied des Initiativkomitees gegenüber der Nachrichtenagentur sda.

Der Trägerverein der Initiative werde dem Initiativkomitee nun empfehlen, die Initiative bedingt zurückzuziehen. Dies bedeutet, dass die Initiative nicht an die Urne gelangt, falls das Gesetz in Kraft tritt.

Referendumsdrohung des Gewerbeverbandes

Bis dahin gibt es noch einige Hürden zu überwinden. So hat der Schweizerische Gewerbeverband (sgv) die Parlamentarier dazu aufgerufen, die Gesetzesrevision in der vorliegenden Form in der am Ende der Sommersession anstehenden Schlussabstimmung zu verwerfen. Ansonsten werde der sgv aktiv Partner für ein Referendum suchen.

Nach Ansicht des Gewerbeverbandes geht der Gegenvorschlag mit der Rückzonungspflicht und der Mehrwertabgabe viel weiter als die Landschaftsinitiative. Ein Dorn im Auge sind den Gewerblern auch die Bauverpflichtungen unter Fristansetzung und Sanktionsdrohungen.

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