Das Gesetz unterscheidet zwischen zwei Erfassungsarten bei Digiflux: Zum einen soll der Handel von Pflanzenschutzmitteln und Nährstoffen erfasst werden, zum anderen die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.
BLW
Die Meldeplattform Digiflux sorgt in der Landwirtschaft für heftige Diskussionen. Auch im nationalen Parlament ist die Plattform durch mehrere Vorstösse ein Thema.
Lebensmittel statt Computer
Der Freiburger SVP-Nationalrat Nicolas Kolly wollte die Bauern ganz von der Pflicht entbinden, Digiflux einzusetzen. «In ganz Europa, auch in der Schweiz, protestieren die Landwirtinnen und Landwirte gegen die administrative Belastung, die Bürokratie und die Kontrollen, denen sie ausgesetzt sind. Die Belastung nimmt exponentiell zu. Sie können nicht mehr», schrieb Kolly in seinem Vorstoss.
Nationalrat Nicolas Kolly (SVP/FR)
zvg
Im vergangenen September sagte Kolly im Nationalrat, dass sich die Bauern auf ihre Arbeit konzentrieren müssten. «Nämlich auf die Produktion qualitativ hochwertiger Lebensmittel für unsere Bevölkerung, indem sie sich um unsere Natur und ihre Tiere kümmern», so der Freiburger. Man solle aufhören, die Bauern in Bundesbeamte zu verwandeln. «Ihr Platz ist auf den Feldern, auf ihren Höfen und nicht hinter Computern», machte Kolly deutlich. Der Nationalrat nahm den Vorstoss Mitte September schliesslich mit 95 zu 90 Stimmen bei fünf Enthaltungen an.
Ständerat: Meldepflicht bleibt
Der Ständerat wollte in der Frühlingssession jedoch nichts von einer Abschaffung der Meldepflicht wissen. Diese müsse bestehen bleiben, um die Reduktionsziele beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Dünger zu erreichen. Der Ständerat anerkannte jedoch die administrative Belastung der Landwirte.
Der Text der Motion wurde wie folgt abgeändert: «Mit dieser Motion verlange ich, dass die Pflicht für Landwirtschaftsbetriebe, die digitale Plattform Digiflux zu verwenden, unter strikter Einhaltung des Datenschutzes und vereinfacht auf Betriebsebene erfüllt werden kann. Weiter ist die Mitteilungspflicht für Nebenprodukte aus der Lebensmittelherstellung, die als Futtermittel eingesetzt werden, praxistauglich umzusetzen.»
Datenschutz
Die Verwertung von Nebenströmen in der Tierfütterung sei im Sinne der Kreislaufwirtschaft zu begrüssen, sagte Werner Salzmann (SVP/BE) im März 2025 namens der Kommission. Eine Unterbindung durch bürokratische Auflagen sei zu verhindern.
Ständerat Werner Salzmann (SVP/BE)
parlament.ch
Der Datenschutz ist für den Ständerat zentral. «Die gemeldeten Daten dürfen nicht ohne Wissen und ohne Zustimmung der Akteure und Landwirtschaftsbetriebe weitergegeben werden, auch nicht verwaltungsintern», führte Salzmann aus. Zudem sollen ausländische Händler von Kraftfutter, Pflanzenschutzmitteln und Dünger bei Direktimporten denselben Regeln unterstellt werden wie inländische Unternehmen.
Der Bundesrat war entschieden gegen die Motion. «Die Meldepflicht für die Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln einfach abzuschaffen, würde bedeuten, eine Entscheidung des Parlaments nach der Abstimmung rückgängig zu machen», sagte der Parmelin. Der Bundesrat sei nicht bereit, gegen die Grundsätze von Treu und Glauben zu verstossen. Man sei aber bestrebt, die Umsetzung der Meldepflicht administrativ so einfach und effizient wie möglich zu gestalten.
Nationalrat: Pragmatische Lösung
Über die abgeänderte Motion hat am Mittwoch der Nationalrat erneut befunden. Eine Diskussion blieb aus. Der Nationalrat stimmte der Änderung zu. Die nationalrätliche Kommission hielt in ihrem schriftlichen Bericht fest: «Die Kommission sieht in der vom Ständerat vorgebrachten Änderung eine pragmatische Lösung, um die durch die Mitteilungspflicht entstehende administrative Belastung für betroffene Akteure in Grenzen zu halten.»
Dennoch werde an der Meldepflicht und der Gleichbehandlung aller Anwender festgehalten. «So wie dies vom Parlament im Rahmen der parlamentarischen Initiative 19.475 beschlossen wurde», so die Kommission weiter.
Was ist Digiflux?
Das Parlament hatte 2021 im Rahmen der parlamentarischen Initiative 19.475 beschlossen , die Stoffflüsse transparenter zu machen. Das Gesetz unterscheidet zwischen zwei Erfassungsarten: Zum einen soll der Handel von Pflanzenschutzmitteln und Nährstoffen erfasst werden, zum anderen die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Die praktische Umsetzung der Mitteilungs- und Offenlegungspflicht soll digital über «Digiflux» erfolgen .
Nach viel Kritik aus der Landwirtschaft wurde der Zeitplan zur Einführung von Digiflux wie folgt angepasst:
- Ab 1. Januar 2026: Meldepflicht für den Handel mit Pflanzenschutzmitteln, Dünger und Kraftfutter.
- Ab 1. Januar 2027: Meldepflicht für die berufliche Anwendung von Pflanzenschutzmitteln – mit Übergangsregelung.
Das Gesetz unterscheidet zwischen zwei Erfassungsarten: Zum einen soll der Handel von Pflanzenschutzmitteln und Nährstoffen erfasst werden, zum anderen die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Die Erfassung von Raufutter ist freiwillig
Bund
Wer an Datenschutz glaubt, glaubt noch an den Samichlaus!
Einfach Kacke mir reicht es langsam
Wie sieht es dann mit dem Eigenversorgungsgrad aus? Der nicht einmal mehr bei 50 % liegt….
Verstösst das nicht gegen Treu und Glauben?
Ist das nicht schon fast fahrlässig?
Wenn wir die Geopolitische Situation analysieren, darf klar gesagt werden, ja es ist fahrlässig wie Landwirtschafts Politik in unserem Land betrieben wird……
Wir haben ganz einfach nicht zu melden! Die Bauern müssen jetzt zusammenstehen und sagen, wir machen nicht mit und melden nichts! Ich denke es wird letztlich das einzige Mittel sein um diesen Bürokratiewahnsinn zu stoppen!
www.nichtszumelden.ch