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Parlament will Digiflux nicht kippen

Nationalrat Nicolas Kolly (SVP/FR) wollte die Bauern mit seinem Vorstoss vor Digiflux bewahren. Der Ständerat wollte davon nichts wissen und beliess die Meldepflicht. Er forderte aber Vereinfachungen. Der Nationalrat stimmte der abgeänderten Motion zu.

Reto Blunier |

Die Meldeplattform Digiflux sorgt in der Landwirtschaft für heftige Diskussionen. Auch im nationalen Parlament ist die Plattform durch mehrere Vorstösse ein Thema.

Lebensmittel statt Computer

Der Freiburger SVP-Nationalrat Nicolas Kolly wollte die Bauern ganz von der Pflicht entbinden, Digiflux einzusetzen. «In ganz Europa, auch in der Schweiz, protestieren die Landwirtinnen und Landwirte gegen die administrative Belastung, die Bürokratie und die Kontrollen, denen sie ausgesetzt sind. Die Belastung nimmt exponentiell zu. Sie können nicht mehr», schrieb Kolly in seinem Vorstoss.

Im vergangenen September sagte Kolly im Nationalrat, dass sich die Bauern auf ihre Arbeit konzentrieren müssten. «Nämlich auf die Produktion qualitativ hochwertiger Lebensmittel für unsere Bevölkerung, indem sie sich um unsere Natur und ihre Tiere kümmern», so der Freiburger. Man solle aufhören, die Bauern in Bundesbeamte zu verwandeln. «Ihr Platz ist auf den Feldern, auf ihren Höfen und nicht hinter Computern», machte Kolly deutlich. Der Nationalrat nahm den Vorstoss Mitte September schliesslich mit 95 zu 90 Stimmen bei fünf Enthaltungen an.

Ständerat: Meldepflicht bleibt

Der Ständerat wollte in der Frühlingssession jedoch nichts von einer Abschaffung der Meldepflicht wissen. Diese müsse bestehen bleiben, um die Reduktionsziele beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Dünger zu erreichen. Der Ständerat anerkannte jedoch die administrative Belastung der Landwirte.

Der Text der Motion wurde wie folgt abgeändert: «Mit dieser Motion verlange ich, dass die Pflicht für Landwirtschaftsbetriebe, die digitale Plattform Digiflux zu verwenden, unter strikter Einhaltung des Datenschutzes und vereinfacht auf Betriebsebene erfüllt werden kann. Weiter ist die Mitteilungspflicht für Nebenprodukte aus der Lebensmittelherstellung, die als Futtermittel eingesetzt werden, praxistauglich umzusetzen.»

Datenschutz

Die Verwertung von Nebenströmen in der Tierfütterung sei im Sinne der Kreislaufwirtschaft zu begrüssen, sagte Werner Salzmann (SVP/BE) im März 2025 namens der Kommission. Eine Unterbindung durch bürokratische Auflagen sei zu verhindern.

Der Datenschutz ist für den Ständerat zentral. «Die gemeldeten Daten dürfen nicht ohne Wissen und ohne Zustimmung der Akteure und Landwirtschaftsbetriebe weitergegeben werden, auch nicht verwaltungsintern», führte Salzmann aus. Zudem sollen ausländische Händler von Kraftfutter, Pflanzenschutzmitteln und Dünger bei Direktimporten denselben Regeln unterstellt werden wie inländische Unternehmen.

Der Bundesrat war entschieden gegen die Motion. «Die Meldepflicht für die Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln einfach abzuschaffen, würde bedeuten, eine Entscheidung des Parlaments nach der Abstimmung rückgängig zu machen», sagte der Parmelin. Der Bundesrat sei nicht bereit, gegen die Grundsätze von Treu und Glauben zu verstossen. Man sei aber bestrebt, die Umsetzung der Meldepflicht administrativ so einfach und effizient wie möglich zu gestalten.

Nationalrat: Pragmatische Lösung

Über die abgeänderte Motion hat am Mittwoch der Nationalrat erneut befunden. Eine Diskussion blieb aus. Der Nationalrat stimmte der Änderung zu. Die nationalrätliche Kommission hielt in ihrem schriftlichen Bericht fest: «Die Kommission sieht in der vom Ständerat vorgebrachten Änderung eine pragmatische Lösung, um die durch die Mitteilungspflicht entstehende administrative Belastung für betroffene Akteure in Grenzen zu halten.»

Dennoch werde an der Meldepflicht und der Gleichbehandlung aller Anwender festgehalten. «So wie dies vom Parlament im Rahmen der parlamentarischen Initiative 19.475 beschlossen wurde», so die Kommission weiter.

Was ist Digiflux?

Das Parlament hatte 2021 im  Rahmen der parlamentarischen Initiative 19.475 beschlossen  , die Stoffflüsse transparenter zu machen. Das Gesetz unterscheidet zwischen zwei Erfassungsarten: Zum einen soll der Handel von Pflanzenschutzmitteln und Nährstoffen erfasst werden, zum anderen die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Die praktische Umsetzung der  Mitteilungs- und Offenlegungspflicht soll digital über «Digiflux» erfolgen  .

Nach viel Kritik aus der Landwirtschaft  wurde der Zeitplan zur Einführung von Digiflux wie folgt angepasst:

  • Ab 1. Januar 2026: Meldepflicht für den Handel mit Pflanzenschutzmitteln, Dünger und Kraftfutter.
  • Ab 1. Januar 2027: Meldepflicht für die berufliche Anwendung von Pflanzenschutzmitteln – mit Übergangsregelung.

Kommentare (5)

Sortieren nach:Likes|Datum
  • Gesunder Menschenverstand | 07.06.2025
    Mit Digiflux können sie uns (mit KI ) bis ins Detail kontrolieren.
    Wer an Datenschutz glaubt, glaubt noch an den Samichlaus!
  • Zum Kotzen | 06.06.2025
    Das wars jetzt wohl... das Thema war einfach zu vielen zu wenig wichtig, nein zum Teil wurde es aus eigenen Reihen begrüsst. So kann Fenaco direkt und parallel Importe unterbinden, den die Melden garantiert nichts. Die 50.- für Nichtszumelden.ch waren jetzt auch für die Katze.
    Einfach Kacke mir reicht es langsam
  • Äedu | 05.06.2025
    Parmelin sagt: Digiflux dürfe nicht gekippt werden, da es gegen Treu und Glauben verstosse…
    Wie sieht es dann mit dem Eigenversorgungsgrad aus? Der nicht einmal mehr bei 50 % liegt….
    Verstösst das nicht gegen Treu und Glauben?
    Ist das nicht schon fast fahrlässig?
    Wenn wir die Geopolitische Situation analysieren, darf klar gesagt werden, ja es ist fahrlässig wie Landwirtschafts Politik in unserem Land betrieben wird……
  • Thomas A. Hodel | 05.06.2025

    Wir haben ganz einfach nicht zu melden! Die Bauern müssen jetzt zusammenstehen und sagen, wir machen nicht mit und melden nichts! Ich denke es wird letztlich das einzige Mittel sein um diesen Bürokratiewahnsinn zu stoppen!



    www.nichtszumelden.ch

    • Schilter | 05.06.2025
      Dieser Kommentar wurde von der Redaktion entfernt.
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