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Parlament will «Schweinestau» ausschliessen

Ergreifen die Behörden Massnahmen gegen Tierseuchen, soll der Bund Schlachtbetriebe, Fleischverarbeiter und Jäger für Mehraufwand entschädigen. Die eidgenössischen Räte haben dem Bundesrat den Auftrag gegeben, dafür die Voraussetzungen zu schaffen. Es gab auch scharfe Kritik.

blu/sda |

Nachdem der Ständerat im vergangenen Jahr eine entsprechende Motion angenommen hatte, stimmte ihr am Donnerstag auch der Nationalrat zu. Dies mit 95 zu 92 Stimmen bei zwei Enthaltungen. Der Vorstoss stammt vom Tessiner Mitte-Ständerat Fabio Regazzi. Er bezog sich darin vor allem auf die Afrikanische Schweinepest (ASP).

«Eine Frage der Zeit»

Seine  Motion «Existenzgefährdung der betroffenen Kreise im Tierseuchenfall verhindern»  fordert den Bundesrat auf,  im Falle des Auftretens von Tierseuchen für die betroffenen Schlacht-, Zerlege-, Verarbeitungs- und Entsorgungsbetriebe wie auch die Jägerschaft Lösungen und Kapazitäten zu schaffen, die diese für die entstandenen Mehraufwände finanziell entschädigt.

«Aktuell stehen wir vor der grossen Herausforderung, die Afrikanische Schweinepest (ASP) zu bekämpfen, die sich meinem Heimatkanton schon bis auf wenige Kilometer angenähert hat und sich auch von Polen über Ostdeutschland sukzessive ausbreitet», sagte Fabio Regazzi im Juni 2024 im Ständerat. Es stelle sich die Frage, wann die Seuche in der Schweiz ankomme. Die Gefahr der Verschleppung bestehe vor allem durch die Verbreitung der ASP-Viren.

Gravierende Folgen

Die vorberatende Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats war knapp für Annahme der Motion. Ihr Sprecher Dominik Blunschy (Mitte/SZ) sagte, bisher sehe das Tierseuchengesetz nur Entschädigungen für Tierhalter vor. Die bestehenden Entschädigungsmechanismen seien nach Ansicht der Kommissionsmehrheit im Seuchenfall ungenügend. «Es besteht das Risiko, dass Schlacht- und Verarbeitungsbetriebe bei einer Schlachtanordnung aufgrund von Seuchen präventiv geschlossen werden oder sie mit massiven Einschränkungen umgehen müssen, was Tage oder gar Wochen beanspruchen kann», führte Blunschy aus.

 

Nicht nur kleine, regionale Betriebe, sondern auch die wenigen grossen Schlachtbetriebe, von denen die Schweizer Fleischversorgung besonders stark abhänge, seien betroffen. «Eine solche Stilllegung könnte gravierende wirtschaftliche Folgen haben», warnte Blunschy. In diesem Zusammenhang nannte er das Phänomen «Schweinestau». Schweine, die nicht geschlachtet werden können, müssten auf landwirtschaftlichen Betrieben zurückgehalten werden. «Da die Ställe auf normale Schlachtgewichte ausgelegt sind, können die Schweine dort über kurz oder lang nicht mehr tiergerecht gehalten werden. Dies würde zu erheblichen Verstössen gegen die Tierschutzgesetzgebung führen – eine Situation, die wir unbedingt verhindern müssen», führte er aus.

Die von der Motion geforderten Massnahmen würden keine üblichen unternehmerischen Risiken. «Es geht vielmehr um die Schaffung von staatlichen Entschädigungsmechanismen für aussergewöhnliche Ereignisse, die den Unternehmen existenziell schaden», sagte Blunschy weiter.

«Vollkaskoversicherung zum Nulltarif»

Im Namen der Kommissionsminderheit hielt Barbara Schaffner (GLP/ZH) dagegen, für 90 Prozent der Tiere seien Entschädigungen im Seuchenfall schon gesetzlich möglich. Das gelte auch für Tiere in Schlachthöfen. Die Fleisch verarbeitende Industrie wolle mit diesem Lobby-Vorstoss eine «Vollkaskoversicherung zum Nulltarif auf Kosten der Steuerzahlenden.» Die Landwirte würden vom Vorstoss nicht profitieren. «Im Gegensatz zur Forderung der vorliegenden Motion sind aber die Folgekosten, die Produktionsausfälle und der Zusatzaufwand aufseiten der Bauern nicht gedeckt. Das gilt sowohl für die Prävention wie auch die Bewältigung einer Seuche», sagte Schaffner.

 

«Damit die Folgen im Tierseuchenfall nicht zu einem finanziellen Ruin führen, gibt es bereits heute eine rechtliche Grundlage, um im Zusammenhang mit angeordneten Entsorgungsmassnahmen in ausserordentlichen Situationen die Entsorgungsbeiträge zu erhöhen», sagte Schaffner zu «Schweizer Bauer».

Auch der Bundesrat lehnte die Motion ab. Tierverluste durch Schlachtungen könnten bereits entschädigt werden, sagte Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider. Die vorgeschlagene Regelung schüfe bei den Entschädigungen eine Ungleichbehandlung zwischen Fleischverarbeitern und Tierhaltern. Bei einem Ja zum Vorstoss seien weitere Forderungen dieser Art zu erwarten.

In der Schweiz gebe es fünf grosse Schweineschlachthöfe und über 100 kleine Schlachthöfe. «80 Prozent der Schweine werden in den grossen Schlachthöfen geschlachtet. Das ist nur, um die kleinen Unternehmer und die grossen Unternehmen in die richtige Perspektive zu rücken», sagte die Bundesrätin.

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