Die Motion «Transparenz in der Tierverkehrsdatenbank» wurde von Marcel Dettling (SVP/SZ) eingereicht. Er will mit dem Vorstoss den Bundesrat beauftragen, im Landwirtschaftsgesetz eine Grundlage zu schaffen, damit in der Tierverkehrsdatenbank das Schlachtgewicht und die Taxation gemäss CH-TAX der Tiere mit Einzeltieridentifikation (Tiere der Rinder-, Pferde-, Schaf- und Ziegengattung) erfasst und für die zwei letzten Besitzer des betreffenden Tieres einsehbar und abrufbar sind. Die Daten solle auch den Zuchtorganisationen der jeweiligen Tiergattung für ihre Aufgaben zur Verfügung stehen.
Der Nationalrat nahm am 13. Juni 2023 mit 138 zu 42 Stimmen die Motion an. Der Bundesrat beantragte, die Motion abzulehnen. In seiner Stellungnahme kündigte er aber an, dass er sich im Fall einer Annahme durch den Erstrat vorbehält, im Zweitrat eine Textänderung zu beantragen.
Alle ehemaligen Haltenden erhalten Einsicht
Am 11. März 2024 kam die Motion nun in den Ständerat. Dort wurde die vom Bundesrat vorgeschlagene Textänderung der Motion einstimmig angenommen. Die Änderung besagt, dass dies neben Rindern, Schafen, Ziegen und Pferden auch für Schweine gelten soll, dass nur die dreissig grössten Schlachtbetriebe dies melden müssen und dass die Halterdaten allen früheren Haltern zugänglich gemacht werden. Eine flächendeckende Registrierung des Schlachtgewichts wäre aus der Sicht des Bundesrats mit einem unverhältnismässigen Aufwand für die Branche verbunden.
Zudem sollen alle ehemaligen Haltenden Einsicht in die Daten bekommen und nicht nur, wie in der ursprünglichen Motion gefordert, die letzten zwei Tierhalter. «Der Grund dafür ist naheliegend: Auch alle früheren Tierhalter, zurück bis zum Geburtsbetrieb, sollen das Schlachtgewicht erfahren können, um ihre Zucht und ihr Management optimieren zu können», sagte Ständerat Hannes Germann (SVP/SH) als Sprecher der Wirtschaftskommission im vergangenen März. Die Forderung, die Daten den Zuchtorganisationen zur Verfügung zu stellen, wurde aus formellen Gründen gestrichen. Zuchtorganisationen hätten bereits die Möglichkeit, in die Schlachtgewichte Einsicht zu nehmen und diese zu verwenden, so Germann.
Am Donnerstag kam nun die abgeänderte Motion in den Nationalrat. Dieser folgte dem Beschluss seiner Wirtschaftskommission, die die Motion in der vom Ständerat beschlossenen Fassung einstimmig zur Annahme empfohlen hatte.
Gericht stoppte Veröffentlichung
Mit Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. November 2020 wurde die Bekanntgabe der Schlachtgewichte aufgrund einer fehlenden Gesetzesgrundlage aus Datenschutzgründen aufgehoben. «Dies, obwohl genau diese Daten früher einsehbar waren und auch weiterhin von den Schlachthöfen erfasst und in die Datenbank eingegeben werden», sagte Marcel Dettling im Nationalrat.
Mit seiner Motion «Transparenz in der Tierverkehrsdatenbank» will er den aktuellen Status ändern. Er nennt mehrere Gründe, weshalb die Veröffentlichung des Schlachtgewichts wichtig ist:
- In der Tierzuchtstrategie 2030 des Bundes seien neben den ökologischen und sozialen Leitlinien für die nachhaltige Nutztierhaltung auch die wirtschaftlichen Aspekte gleichwertig aufgeführt. «Dazu gehören effiziente und wirtschaftliche Tiere, die marktgerechte Produkte liefern», so Dettling. Die Zuchtorganisationen und Genetikanbieter bräuchten deshalb entsprechende Daten.
- Produzenten müssten Masttiere liefern, die genaue Vorgaben zu erfüllen hätte, schreibt Dettling. «Weichen die Tiere von den Vorgaben zu stark ab, wird der Produzent mit Abzügen bestraft», heisst es weiter. Für eine marktkonforme und möglichst einwandfreie Qualität seiner Masttiere sei der Produzent auf Schlachtdaten wie das Schlachtgewicht angewiesen.
- Neben der CH-TAX-Einstufung sei das Schlachtgewicht nötig, um die Handelsusanzen korrekt anzuwenden. «Sowohl die Mäster als auch die Züchter der Tiere sind für ihre Entscheidungen auf diese Daten inklusive Schlachtgewicht angewiesen, um züchterische Entscheidungen zu treffen», so Dettling.
- Da Tiere häufig über einen Händler zur Schlachtung gebracht werden, soll mindestens auch der vorletzte Besitzer, sprich tierhaltender Landwirt, die Informationen zum Schlachtgewicht einsehen und nutzen können. Das Parlament hat diesen Passus nun erweitert. Alle ehemaligen Halter erhalten Einblick.