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Parlament will wieder Tiermehl im Trog

 

Allesfressende Nutztiere in der Schweiz sollen wieder mit aus Schlachtabfällen gewonnenen Eiweissen gefüttert werden dürfen. Nach dem Nationalrat hat am Montag auch der Ständerat zwei Motionen mit diesem Ziel gutgeheissen.

 

Oppositionslos nahm der Ständerat die Vorstösse des Thurgauer SVP-Nationalrats Manuel Strupler sowie der Schaffhauser SP-Nationalrätin Martina Munz an.

 

Bundesrat auch einverstanden

 

Er folgte damit dem einstimmigen Antrag seiner Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S). Der Nationalrat hatte den beiden Motionen bereits in der Wintersession stillschweigend zugestimmt.

 

Die Motionärin und der Motionär begründen ihre Vorstösse damit, dass auch die EU das Verbot der Verfütterung von tierischen Nebenprodukten aufgehoben habe. Die Verwendung von verarbeitetem tierischen Protein von Schweinen in Geflügelfutter und umgekehrt von Geflügel in Schweinefutter ist damit in den EU-Staaten wieder erlaubt – vorausgesetzt, das Material stammt aus der Schlachtung gesunder Tiere. Zudem schone die Verwendung der Proteine die Ressourcen, da weniger Futtermittel importiert werden müssten.

 

Der Bundesrat war mit den Vorstössen einverstanden. Er muss nun die rechtlichen Grundlagen für deren Umsetzung schaffen.

 

Reduziert Importe

 

Die Motion «Tierische Eiweisse nicht mehr vernichten» von Nationalrat Manuel Strupler (SVP/TG) fordert vom Bundesrat, rasch die nötigen rechtlichen Grundlagen zu schaffen, damit die tierischen Eiweisse aus Schlachtnebenprodukten von Schweinen und Hühnern wieder als Futtermittel für allesfressende Nutztiere verwendet werden können.

 

Die Vernichtung dieser hochwertigen Proteine sei zu beenden, fordert Strupler. Die Rückführung eines möglichst grossen Teils der aus Schlachtnebenprodukten hergestellten Proteine in die Fütterung reduziere die Importe von pflanzlichen Eiweissträgern und schone die Ressourcen. Der Bundesrat beantragt ebenfalls die Annahme. 

 

Kreisläufe schliessen

 

Die Motion «Tierische Schlachtnebenprodukte verfüttern» von Nationalrätin Martina Munz (SP/SH) fordert ebenfalls, rechtlichen Anpassungen vorzunehmen, damit tierische Schlachtnebenprodukte für Tierfutter wieder verwendet werden können. 

 

Munz argumentiert, dass verarbeitete tierische Protein Sojaextraktionsschrot in erheblichen Mengen ersetzt können. Im Sinn der Kreislaufwirtschaft und der Transformation zu einer nachhaltigen Land- und Ernährungswirtschaft gelte es, Kreisläufe zu schliessen und Nährstoffverluste zu minimieren.

 

In EU wieder erlaubt

 

Die Verwendung von verarbeitetem tierischem Protein von Schweinen in Geflügelfutter und umgekehrt von Geflügel in Schweinefutter wurde in der EU wieder erlaubt. Die Verwendung ist wieder erlaubt, vorausgesetzt das Material stammt aus der Schlachtung gesunder Tiere.

 

Aufgrund der bestehenden Äquivalenz im Bereich des Veterinärrechtes seien auch in der Schweiz die entsprechenden Anpassungen so rasch als möglich vorzunehmen und umzusetzen, fordern die Motionen.

Kommentare (2)

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  • Jim Bauer | 19.12.2022
    Hoffentlich ist das so Hr, Niemann. Finde es effektiv total daneben, wenn man Hühner tote Schweine füttert, egal in welcher Form. Kranke Welt.
    Und das in der EU nur "Die Verwendung ist wieder erlaubt, vorausgesetzt das Material stammt aus der Schlachtung gesunder Tiere" gilt, ist ein Scherz. Als ob jemand diese Höfe in Rumänien oder Ungarn kontrolliert. Das ist doch denen egal, Hauptsache profit optimieren. Besser, kein Fleisch mehr!
  • Harald Niemann | 31.05.2022
    Als Vertreter des Verbandes der Verarbeitungsbetriebe Tieirscher Nebenprodukte e.V. (Deutschland) kann ich mir nicht vorstellen, dass in der Schweiz so beschlossen wird wie hier dargestellt (speziell in Bild, Überschrift und Einleitung). "Tiermehl", aus verendeten Tieren hergestellt, darf und soll nach EU-Recht nicht wieder verfüttert werden (wie früher). Nur aus der Lebensmittelgewinnung (Schlachtung) gewonnene Proteine dürfen unter Beachtung der Speziesbarriere verfüttert werden.

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