Das Parlament will beim Trinkwasserschutz die Kantone zusätzlich in die Pflicht nehmen. Sie sollen Zuströmbereiche für mehr Grundwasserfassungen bestimmen, bei denen Gefahr durch Verunreinigung besteht. Der Bund soll die Kantone finanziell unterstützen.
Der Nationalrat hat am Mittwoch mit 130 zu 50 Stimmen eine abgeänderte Motion von Ständerat Roberto Zanetti (SP/SO) angenommen. Sie verlangt, dass der Bund 40 Prozent des finanziellen Aufwands übernimmt, die den Kantonen durch die Verpflichtung entsteht. Für den Bund bedeutet dies einen Aufwand von rund 20 Millionen Franken, verteilt über 10 bzw. 15 Jahre.
60 Fassungen mit Zuströmbereich
Der Nationalrat hat als zusätzliche Bedingung eingefügt, dass die Arbeit bis Ende 2030 abgeschlossen sein muss, damit Geld fliesst. Die Kantone müssen zudem regelmässig über den Stand ihrer Arbeit berichten. Eine Mehrheit der Umweltkommission (Urek-N) ist der Auffassung, dass diese Planungsvorschrift zum Grundwasserschutz beitragen kann.
Rund 80 Prozent des Schweizer Trinkwassers wird dem Grundwasser entnommen. Die Motion Zanetti Roberto verlangt von den Kantonen, die Zuströmbereiche für alle Grundwasserfassungen von regionaler Bedeutung sowie Grundwasserfassungen, bei denen eine Verschmutzungsgefahr besteht, bis 2035 auszuscheiden.
Nach Angaben der Urek-N verfügen zurzeit etwa 60 der insgesamt 18’000 Grundwasserfassungen über einen Zuströmbereich. Gemäss der Motion sollen es nun deutlich mehr werden. Der Zuströmbereich soll für alle Fassungen vorgeschrieben werden, die von öffentlichem Interesse oder von regionaler Bedeutung sind.
Wie entsteht Grundwasser?
Grundwasser entsteht durch versickernde Niederschläge oder versickerndes Wasser aus Bächen und Flüssen (Infiltration). Dieses Wasser sammelt sich in den Poren und Klüften der Gesteine. So bilden sich in unterschiedlichen Tiefen unterhalb der Oberfläche Grundwasserströme und Grundwasserbecken. Meist hat das Grundwasser eine Fliessrichtung und fliesst mit etwa einem Meter pro Tag zu tiefer gelegenen Gebieten.
«Zuströmbereich gut schützen»
Der Bundesrat unterstützt das Anliegen. Umweltministerin Simonetta Sommaruga sagte, der Zuströmbereich sei ein wichtiger Teil einer Trinkwasserversorgung. Bestimmen müssen die Zuströmbereiche die Kantone. Das Trinkwasser sei der Bevölkerung ein wichtiges Anliegen.
Der Zuströmbereich sei jene Fläche, wo das Regenwasser versickere und das Grundwasser gebildet werde. «Während der Versickerung im Boden nimmt das Wasser Schadstoffe wie Nitrat und Pflanzenschutzmittel auf. So wird das Trinkwasser verunreinigt. Daher kann der Zuströmbereich auch als wichtiger Anlageteil einer Wasserversorgung betrachtet werden. Er muss deshalb ausgeschieden und gut geschützt werden», führte die Bundesrätin aus.
120’000 Hektaren betroffen
Bauerverbandspräsident Markus Ritter (CVP/SG) rief in Erinnerung, dass von dieser Anpassung bei der Ausscheidung der Zuströmbereiche zehntausende Grundeigentümer betroffen sein werden. «Das Bundesamt für Landwirtschaft geht von 120’000 Hektaren aus. Sind Sie nicht auch der Meinung, dass es für ein solches Geschäft eine Vernehmlassung brauchen würde?», fragte der Biolandwirt die Umweltministerin.
«Ich denke, es ist wichtig, jetzt auch die richtigen Signale auszusenden, nämlich, dass das Parlament hier wirklich vorwärts machen will und auch den Druck auf die Kantone etwas erhöht, im Wissen darum, wie anspruchsvoll diese Arbeit für die Kantone ist», antwortete Sommaruga. Der Bund sei sich bewusst, dass die für die Kantone ein grosser Aufwand sei. Deshalb sollen diese besser unterstützt werden. «Es geht um das Trinkwasser. Ich denke, das ist etwas, das in unserem Land uns allen ja ein grosses Anliegen ist», hielt die Bundesrätin fest.
Die Motion soll den Gesetzesvorschlag ergänzen, mit dem die Risiken durch Pflanzenschutzmittel für das Grundwasser vermindert werden sollen. Allerdings ist zwischen den Räten umstritten, ob die Angelegenheit in den Gegenvorschlag aufgenommen oder aber in einem separaten Verfahren und einer Vernehmlassung geregelt werden soll.
Dieser Vorschlag, den das Parlament in der laufenden Session bereinigt, ist formell zwar kein indirekter Gegenvorschlag zur Trinkwasser- und zur Pestizidverbots-Initiative, soll dem Anliegen aber Wind aus den Segeln nehmen. Die abgeänderte Motion geht nun zurück an den Ständerat.


DIE HORMONE die die Frauen mit der Pille einnehmen und nachher ins WC gelangen, danach in die Kläranlage und schlieslich in den Bach, SPIELEN KEINE ROLLE!!!