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Parmalat-Skandal: Bundesstrafgericht muss sich nochmals damit befassen

Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Festlegung des Strafmasses bei der Verurteilung eines italienischen Managers 2012 im Rahmen der Parmalat-Affäre nicht korrekt ist. Ansonsten ist die Bundesanwaltschaft mit ihrer Beschwerde abgeblitzt.

sda |

 

 

Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Festlegung des Strafmasses bei der Verurteilung eines italienischen Managers 2012 im Rahmen der Parmalat-Affäre nicht korrekt ist. Ansonsten ist die Bundesanwaltschaft mit ihrer Beschwerde abgeblitzt.

Der ehemalige Manager wurde im November 2012 wegen Geldwäscherei und Anstiftung zu Dokumentenfälschung zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 110 Franken verurteilt. Er war Geschäftsführer einer Holding der Touristikgruppe Tanzi gewesen. Das Unternehmen war am finanziellen Zusammenbruch des Lebensmittelkonzerns Parmalat Ende 2003 beteiligt.

Geld in die Schweiz verschoben

Die Bundesanwaltschaft zog das Urteil des Bundesstrafgerichts an des Bundesgericht weiter. Sie geht von einem schweren Fall von Geldwäscherei aus, und nicht von einem einfachen. Das Bundesgericht hat das Urteil des Bundesstrafgerichts in diesem Punkt nun aber bestätigt. Hingegen muss dieses bei der Bemessung der Strafe aus mehreren Gründen nochmals über die Bücher.

Der ehemalige Manager hatte 2006 rund 200'000 Franken auf Schweizer Nummern-Konten verschoben und deren Herkunft zu verschleiern versucht.
In Italien ist der Mann im Rahmen der juristischen Aufarbeitung des Parmalat-Zusammenbruchs zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Milliardenloch bei Milchkonzern

Der damalige italienische Lebensmittelkonzern Parmalat musste 2003 nach der Aufdeckung eines Finanzlochs von 14 Milliarden Euro Insolvenz anmelden. In den Jahren davor waren die Bilanzen regelmässig geschönt worden.

Der Skandal beschäftigte die Schweizer Justiz in mehreren Fällen. Der Sohn des früheren Parmalat-Chefs war 2009 vom Bundesstrafgericht wegen Beihilfe zu ungetreuer Geschäftsbesorgung und Geldwäscherei zu 720 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden.

Im Februar dieses Jahres wurde im Zusammenhang mit der Parmalat-Affäre zudem ein ehemaliges Kadermitglied der Bank of America des Betrugs für schuldig befunden. 6 der total 27 Monate Haft wurden unbedingt ausgesprochen. Zudem wurde er zu einer Zahlung von 1 Million Franken an den Bund verurteilt.

(Urteile 6B_217/2013 und 6B_222/2013 vom 28.07.2014)

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