Verteidigungsminister Guy Parmelin muss am Montag den Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) des Parlaments Auskunft geben. Auch Bundespräsident Johann Schneider-Amman wird befragt. Parmelin hatte sich im Bundesrat dafür eingesetzt, dass Bauern auf Gewinne aus dem Baulandverkauf keine Bundessteuer zahlen müssen.
Der Berner SP-Ständerat Hans Stöckli, Präsident der ständerätlichen GPK, bestätigte der Nachrichtenagentur sda am Freitag einen entsprechenden Bericht des Onlineportals blick.ch.
Es handelt sich laut Stöckli um eine ordentliche GPK-Sitzung, an der Parmelin ohnehin anwesend sein wird. Vom Verteidigungsminister wollen die Kommissionsmitglieder nun wissen, was er zu seiner Rolle zu sagen hat und wie er die Ausstandsregel im Bundesrat interpretiert.
Bundespräsident Schneider-Ammann wiederum soll den Kommissionmitgliedern erklären, wie es dazu kam, dass der vertrauliche Mitbericht Parmelins öffentlich werden konnte.
Ausstandspflicht bei unmittelbarem persönlichem Interesse
Mitglieder des Bundesrates müssen in den Ausstand treten, wenn sie an einem Geschäft ein unmittelbares persönliches Interesse haben. So bestimmt es das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz.
Wann dies der Fall ist, legt das Gesetz nicht fest. In der Verordnung ist lediglich festgehalten, dass die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident den Ausstand des betroffenen Mitglieds feststellt. Ist der Ausstand streitig, so entscheidet das Gremium unter Ausschluss der betreffenden Person.
Ist ein Mitglied des Bundesrats im Ausstand, darf es sich nicht an der Entscheidvorbereitung und am Mitberichtsverfahren beteiligen. Parmelin hätte seinen Mitbericht also nicht einreichen dürfen, wenn der Bundesrat ein unmittelbares persönliches Interesses gesehen hätte.
Ob der Ausstand an der betreffenden Bundesratssitzung am 11. März thematisiert wurde, war bei der Bundeskanzlei nicht in Erfahrung zu bringen. Die Verhandlungen und Traktanden der Bundesratssitzungen seien vertraulich und nicht öffentlich, hiess es auf Anfrage.