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Partnerinnen von Landwirten besser absichern

sda |

 

Das Parlament will Partnerinnen und Partner von Landwirtinnen und Landwirten besser absichern. So sollen vor allem die finanziellen Risiken von Bäuerinnen reduziert werden. Zudem sollen Ehegatten bei einer Scheidung für die Arbeit auf dem Betrieb entschädigt werden.

 

In der Landwirtschaft sind besonders die Frauen oft in besonderem Masse finanziell von ihrem Partner abhängig. Wegen des Bodenrechts ist es heute etwa kaum möglich, Partnerinnen und Partner, die auf einem Landwirtschaftsbetrieb mitarbeiten, am Geschäft zu beteiligen.

 

Bei Scheidung vor dem Nichts

 

Das schreibt die damalige Fraktion der BDP in einer Motion, die am Donnerstag im Ständerat behandelt wurde. Auch die finanziellen Mittel aller Beteiligten seien meist im Betrieb eingebunden. Viele Partnerinnen und Partner stünden daher nach einer Scheidung vor dem finanziellen Nichts.

 

Die Motion der ehemaligen BDP fordert eine entsprechende Gesetzesanpassung. Nach dem Nationalrat hat nun auch der Ständerat diese Motion angenommen – mit 34 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung. Die Motion ist damit an den Bundesrat überwiesen.

 

Keine Lösung wegen Sistierung der Agrarpolitik

 

Neu sollen daher die mitarbeitenden Familienmitglieder entweder mit einem Barlohn oder als Selbstständigerwerbende mit einem Anteil am landwirtschaftlichen Einkommen am Betrieb beteiligt werden. Andernfalls sollen sie einen gesetzlichen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung bei einer Scheidung erhalten. Der Anspruch solle von den Behörden unter Einbezug von vergleichbaren Tätigkeiten definiert werden.

 

Der Bundesrat lehnte das Anliegen ab. Er sei sich zwar des Problems bewusst, sagte Landwirtschaftsminister Guy Parmelin. Die hier angedachten Lösungen seien aber zu wenig praxistauglich und kaum kontrollierbar. Eine Verbesserung sei mit der Agrarpolitik 2022+ (AP2022+) vorgesehen. Diese hat das Parlament aber in der Frühlingssession auf Eis gelegt. Der Bundesrat bedauere das, weil dabei auch die Massnahmen zur Besserstellung der geschiedenen Partner und Partnerinnen von Landwirtinnen und Landwirten hinausgeschoben würden.

 

Bäuerinnen besser gegen Risiken schützen

 

Ebenfalls soll der Bundesrat den Sozialversicherungsschutz von Partnerinnen und Partnern verbessern. Namentlich für Bäuerinnen sollen die Risiken bei Krankheit, Unfall oder Invalidität reduziert werden. Im Betrieb mitarbeitende Familienmitglieder hätten nicht denselben Sozialversicherungsschutz wie familienfremde Angestellte. Das gelte es zu ändern, fordert Simone de Montmollin (FDP/GE) mit einer Motion.

 

Auch dieses Anliegen hätte mit der AP2022+ Vorlage umgesetzt werden sollen. Mit dieser Motion ist der Bundesrat einverstanden. Er gab bereits Mitte Februar bekannt, eine separate Vorlage ausarbeiten zu wollen. Der Rat stimmte dem Vorstoss stillschweigend zu. Auch dieser ist damit den Bundesrat überwiesen.

 

Agrarpolitik auf unbestimmte Zeit verzögert

 

Die Agrarpolitik (AP2022+) haben die Räte in der Winter- respektive der Frühlingssession dieses Jahres auf Eis gelegt. Die Vorlage, in deren Zentrum eine ökologischere Landwirtschaft steht, dürfte sich um Jahre verzögern. Die Diskussion über gesetzliche Grundlagen zur künftigen Ausrichtung der Agrarpolitik solle erst stattfinden, nachdem der Bundesrat eine Auslegeordnung dazu vorgelegt hat, lautete der Tenor.

 

Dieser Bericht soll sich unter anderem mit der Selbstversorgung befassen, der nachhaltigen Lebensmittelproduktion, der Reduktion des administrativen Aufwandes für die Betriebe und den Rahmenbedingungen für möglichst viel unternehmerische Freiheit. Bis 2022 soll der Bericht vorliegen.

Kommentare (4)

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  • Adrian Schütz | 30.09.2021
    Überfällig, fängt mit Erziehung und Aus- und Weiterbildung an und hört mit sauberen Lohnabrechnungen und korrekter Umsetzung auf. Das gibt den nötigen Schub für kostendeckende Preise, faire Entschädigung der Leistungen und etwas mehr Selbstbewusstsein. Dazu braucht es den Staat nicht, geht von selbst und ist Teil der Partnerschaft. Froue id Hose.
    • Bäuerin | 01.10.2021
      Herr Schütz, sie sagen es richtig, es sollte selbstverständlich sein. Ich verstehe ihre letzte Aussage nicht ganz. Meistens sind doch die Männer die Betriebsleiter und somit für die korrekte Anstellung, Abrechnung und Versicherung ihrer "Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen" verantwortlich. Da müsste es doch heissen Manne id Hose.
      Eine ganz wichtige Beraterfunktion in dieser Angelegenheit haben die Buchhalter/Büros der einzelnen Betriebe.
  • ueli keller | 30.09.2021
    Ja das ist dringend nötig ! Blos Geld verteilen das nicht vorhanden ist , geht nicht. Oft wird von unrentabeln Betrieben gesprochen, wenn das Geld nicht Reicht. Sollten wir Bauern und Bäuerinnen nicht lieber fairere Konsummenten suchen ?
    • Urs Häfeli | 01.10.2021
      Genau !

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