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Insektizid: Bundesgericht pfeift Zulassungsbehörde zurück

Die Syngenta Agro AG wollte den Einsatz eines Insektizids mit dem Wirkstoff Tefluthrin auf neue Pflanzen ausdehnen. Greenpeace wehrte sich dagegen bis vor Bundesgericht.

pd/jgr |

Die Syngenta Agro AG mit Sitz im aargauischen Stein besitzt seit 2012 eine Bewilligung für den Verkauf eines Pestizids mit dem Wirkstoff Tefluthrin, bisher beschränkt auf die Anwendung bei Futter- und Zuckerrüben.

Im Jahr 2020 genehmigten die zuständigen Behörden jedoch eine Ausweitung dieses Einsatzbereichs: Neu sollte das Mittel auch bei Getreide, Mais und Chicorée zum Einsatz kommen, schreibt Greenpeace in einer Mitteilung.  

Die Umweltorganisation Greenpeace Schweiz reichte daraufhin Beschwerde gegen diesen Entscheid ein. Das Bundesverwaltungsgericht wies die Beschwerde ab, doch Greenpeace zog die Beschwerde weiter an das Bundesgericht. Das hat nun die Beschwerde gutgeheissen.

Das Bundesgericht kommt zum Schluss, dass die Behörden die Umweltrisiken des Pestizids nicht ausreichend abgeklärt hätten. Besonders in Bezug auf mögliche Schäden an Gewässern und an nützlichen Insekten (z. B. Bestäuber) seien die Gefahren nicht genügend untersucht worden.

Das Gericht kritisiert die Zulassungsbehörde: Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), seit 2022 zuständig für Pestizidzulassungen, wird verpflichtet, eine umfassende Risikoprüfung nachzuholen. Es sei zu klären, welche Auswirkungen Tefluthrin insbesondere auf aquatische Ökosysteme haben könne.

Iris Menn, Geschäftsleiterin von Greenpeace Schweiz, begrüsst das Urteil: «Das Bundesgericht hat sich klar für den Schutz der Artenvielfalt ausgesprochen. Die Behörden dürfen nicht die Rolle von Handlangern der Agrochemie übernehmen», wird sie in der Medienmitteilung zitiert.

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