Der irrtümliche Abschuss eines Wolfes im Kanton Wallis Ende Januar hat ein juristisches Nachspiel, schreibt der «Walliser Bote». Wildhüter haben einen Wolf mit auffallend dunkler Fellfärbung erlegt.
Die deutsche Tierschutzorganisation Peta hat gemäss Bericht gegen den Kanton Wallis Strafanzeige erstattet. Laut der Peta sei es erschütternd, dass der angebliche Wolf-Hund-Mischling nur anhand von Fotos erschossen worden sei.
«Kein vernünftiger Grund»
«Peta kritisiert scharf, dass die Tierschutzverordnung nur Tieren bestimmter Rassen das Recht auf Leben zugesteht», schreibt die Organisation in einer Mitteilung. «Ein Lebewesen zu töten, nur weil es nicht ‹reinrassig› ist, kann keinesfalls laut Tierschutzgesetz als ‹vernünftiger Grund› gelten, um ein Tier zu töten», wird Edmund Haferbeck von Peta im Communiqué zitiert.
Die Anzeige ging von der Rechtsabteilung von Peta Deutschland aus, die für Peta Schweiz juristische Angelegenheiten übernimmt, wie Mediensprecherin Jana Fuhrmann gegenüber 20 Minuten erklärte. Die Tierschutzorganisation hat 1,5 Millionen Mitglieder.
Der Walliser Generalstaatsanwalt Nicolas Dubuis bestätigte den Erhalt einer Strafanzeige durch Peta. Er kann aber aufgrund des Amts- und Untersuchungsgeheimnisses weder bestätigen noch dementieren, dass sich die Anzeige gegen den Kanton Wallis richtet.
zvg
Experten vermuteten Mischling
Die Dienstelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere des Kantons Wallis (DJFW) hatte aufgrund von Fotos und Videos von Wildkameras seit dem Herbst 2021 Kenntnis von einem Wolf mit auffallend dunkler Fellfärbung gehabt. Aufgrund der Fellfärbung und der Grösse des Tieres hätten die Fachleute des Kantons, des Bundesamtes für Umwelt (Bafu), der Fachstelle für das Monitoring der Grossraubtiere (Kora) sowie europäische Experten vermutet, dass es sich bei diesem Tier um einen Mischling aus einer Wolf-Hund-Paarung handeln könnte, teilte der Kanton Wallis Ende Februar mit. Der Wolf wurde Ende Januar 2022 erlegt.
Das Tier wurde anschliessend am Tierspital Bern, im Labor für Populationsgenetik der Universität Lausanne sowie im Zentrum für Wildtiergenetik im deutschen Gelnhausen genetisch untersucht. Diese Analysen haben gezeigt, dass das Tier ein genetisch reiner Wolf war. Sein Genom wies in den letzten vier Generationen keine Einkreuzung von einem Hund auf.
Er stammte aus der italienisch-französischen Population. Dieses Ergebnis zeige, dass die äusseren Merkmale in Wolfspopulationen italienischer Herkunft in grösserem Ausmass variieren könnten als bisher angenommen, schrieb der Kanton weiter.
PETA als quasireligiöse Vereinigung will das nicht wahrhaben und belastet das Schweizer Rechtsempfinden und Rechtssystem.