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Besonderheiten bei weiten Reihen

Bald steht die Getreidesaat an und damit die Überlegung, ob man einen Teil der 3,5 Prozent Biodiversitätsförderfläche auf Ackerfläche mit weiten Reihen erfüllen soll. 

Weite Reihen sind seit diesem Jahr ein neues BFF Element auf Ackerfläche und dürfen in jedem Getreide, egal ob Sommer- oder Winterform, angelegt werden. Getreide in weiter Reihe umfasst die Weitsaat von Winter- und Sommergetreide und ist eine Massnahme zur Förderung der Biodiversität auf der Produktionsfläche. 

Ab 2024 können Betriebe mit mehr als 3 ha inländischer offener Ackerfläche in der Tal- und Hügelzone Getreide in weiter Reihe als Biodiversitätsförderflächen (BFF) an den erforderlichen 3,5 % BFF-Anteil auf Ackerfläche und an die 7 % BFF auf dem Landwirtschaftsbetrieb anrechnen lassen. Maximal die Hälfte des erforderlichen Anteils von 3,5 % an BFF auf Ackerfläche darf gemäss FiBL durch die Anrechnung von Getreide in weiter Reihe erfüllt werden. 

Weite Reihen sind laut der Liebegg ein produktionsfreundliches Element, in welchem nach einem vorgegebenen Sämuster nur 60 Prozent der Reihen gesät und der Rest ungesät bleibt (Beitrag 300 Fr./ha). Die Kultur kann intensiv oder extensiv (neu: Verzicht auf Pflanzenschutzmittel 400 Fr./ha) geführt werden. Ebenfalls darf die Kultur herbizidlos oder mit Herbizid behandelt werden (Verzicht auf Herbizide 250 Fr./ha).

Zu beachten ist, dass alle Kulturen unter dem gleichen Flächencode gleich geführt werden müssen. Eine Besonderheit der weiten Reihen ist, dass nur einmal eine Herbizidbehandlung oder ein Striegeldurchgang bis zum 15. April durchgeführt werden darf. Das Potenzial der Verunkrautung in herbizidlos geführten weiten Reihen darf daher nicht unterschätzt werden, da nur einmal gestriegelt wird und es je nach Kultur keinen Reihenschluss gibt – und Licht am Boden führt bekanntlich zu erhöhtem Auflaufen von Unkraut. 

Der Reihenabstand in ungesäten Bereichen beträgt mindestens 30 cm. D.h. bei Sämaschinen mit Reihenabstand unter 15 cm müssen 2 Reihen ungesät bleiben, bei Sämaschinen ab 15 cm Reihenabstand nur 1 Reihe.

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