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Fruchtfolge 2026: Ein Kanton greift vor

Die Bauern warten auf die neuen Regeln. «Zweimal Mais in drei Jahren» würde mehr Flexibilität bieten. Der Kanton Zug hat seinen Entscheid bereits gefällt.

sum/blu |

In allen Regionen mit Maiswurzelbohrerfunden in 23 Kantonen gelten Fruchtfolgeeinschränkungen. Sie beeinflussen die bevorstehende Saat. Betroffene Produzenten müssen entscheiden, ob sie auf einem Feld, auf dem heuer Mais wuchs, Getreide säen sollen oder ob sie für 2026 nochmals Mais einplanen können.

Zwei Varianten

Dafür hofften sie auf einen frühen Entscheid des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW). Es prüft, ob der Maiswurzelbohrer ein Quarantäneschädling bleiben soll. In diesem Zusammenhang wird die Fruchtfolge neu geregelt. Es gibt zwei Varianten: Entweder gilt ab 2026 in betroffenen Regionen «Kein Mais auf Mais». Diese Variante ist derzeit in allen Kantonen ausser Luzern in Kraft. Dort wird bis Ende Jahr noch testweise nach der flexibleren Regel «Maximal zweimal Mais in drei Jahren auf derselben Parzelle» geplant.

«Der Entscheid des BLW wird frühestens Ende Oktober fallen», bedauert Thomas Hufschmid von der Liebegg in Gränichen AG. Für die Planungssicherheit der Bauern sei es wichtig, dass sie frühzeitig wüssten, wie es weitergehe. «Aus unserer Sicht wäre eine Lösung ohne Anbauverbot wünschenswert. Es ist ja auch im Interesse der Produzenten, dass sich der Käfer nicht weiterverbreitet und Schäden verursacht. Daher werden sie auch die entsprechenden Anbaupausen einhalten», sagt Hufschmid zum «Schweizer Bauer».

Erhebliche Zusatzkosten

René Krummenacher vom Lohnunternehmen Krummenacher in Dietwil AG hofft auf Lockerungen. «Wegen der strengen Einschränkungen müssen wir mehr Gras säen», sagt er. Dies verursache erhebliche Zusatzkosten wie Wiesenumbruch durch Pflügen oder Grubbern, anschliessend Aussaat von Mais und Übersaat der vorherigen Maisparzelle. «Wir würden deshalb die flexiblere Lösung bevorzugen. Der Versuch im Kanton Luzern, wo wir viele Kunden haben, zeigt klar, dass es mit ‹Maximal zweimal Mais› weder mehr Fallenfänge noch mehr Schäden gab», sagt Krummenacher zu «Schweizer Bauer». Mais sei die Zukunft der Fütterung bei Schweinen und Rindvieh.

Hugo Wyler vom BLW bestätigt, dass mit der Lösung «Maximal zweimal Mais auf derselben Parzelle» die Kosten für dessen Anbau in Regionen mit einem hohen Anteil an Grünland reduziert werden können. Dank der strikten Einhaltung der Regel ‹Kein Mais nach Mais› sei aber gewährleistet, dass die Schädlingspopulationen auf einem niedrigen Niveau gehalten und ihre Ausbreitung begrenzt werden könne.

Zug erlässt Verbot

Ein Kanton hat den Entscheid für die Fruchtfolge 2026 bereits gefällt. Der Maiswurzelbohrer wurde an zahlreichen für den Kanton Zug relevanten Standorten nachgewiesen. «Für 2026 gilt auf der gesamten Fläche des Kantons Zug ein ‹Mais auf Mais›-Verbot», teilt der Innerschweizer Kanton am Dienstagabend mit.

Ausgehend von 10-km-Radien um die Fundstandorte sei die gesamte Fläche des Kantons Zug betroffen. Damit gilt der Kanton gänzlich als abgegrenztes Gebiet. Das Verbot gilt auch für Zweit- und Zwischenkulturen, beispielsweise nach früh geernteter Gerste. «Das Landwirtschaftsamt überprüft die Einhaltung der Anbaueinschränkung», hält der Kanton fest.

->  Verfügung und Karte «abgegrenztes Gebiet» 2026 im Kanton Zug

Larven fressen die Wurzeln

Der Maiswurzelbohrer stammt ursprünglich aus Nordamerika. Dort ist er der wichtigste Schädling von Mais. Die meisten Schäden verursachen die Larven des Käfers, die die Maiswurzeln fressen. Ausgewachsene Tiere ernähren sich vom sogenannten Maisbart und von den Blättern.

In den 1990er-Jahren wurde der Käfer in Europa eingeschleppt. Besonders schlimm ist das Problem laut der Forschungsanstalt Agroscope in Gebieten mit Monokulturen von Mais. Der Käfer kann bis zu 70 Kilometer weit fliegen. Die Situation des Maiswurzelbohrers wird in der Schweiz seit dem Jahr 2000 jährlich überwacht. Seit 2020 werden die Fallen in einem 10-km-Raster über das gesamte Schweizer Maisanbaugebiet verteilt, weil vermehrt adulte Maiswurzelbohrer aus dem umliegenden Ausland eingeflogen sind.

Werden Maiswurzelbohrer gefangen, ist das Befolgen der Fruchtfolgemassnahme (Anbau von Mais auf Mais verboten) im Umkreis von zehn Kilometern um den Fallenstandort obligatorisch.

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