Eine Messerwalze genügt dabei nicht mehr, zu gross ist die Gefahr, dass Unkräuter auch an geknickten oder geschnittenen Pflanzen nachreifen und keimfähige Körner bilden.
Dasselbe gilt auch bei einer Herbizidbehandlung. Bei Applikation von Herbizid auf bereits befruchtete Blütenanlagen beschleunigt dies den Reifeprozess enorm und fördert so die Keimfähigkeit von Unkrautsamen und derer Vermehrung. Untersuchungen im Jahr 2022 am Strickhof zeigten, dass auch Gründüngungspflanzen in die Samenreife kommen können. So lag die Keimfähigkeit im Saatstaffelungsversuch bei den Pflanzen des ersten Saattermins beim Gelbsenf und Ölrettich bei 30 bis 40 Prozent, bei Phazelia bei 50 bis 60 Prozent und beim Sandhafer und Normalhafer über 90 Prozent.
Gründüngungspflanzen dürfen auf keinen Fall absamen, sonst laufen sie in der kommenden Hauptkultur wieder mit auf, konkurrenzieren die Hauptkultur und durchbrechen die Fruchtfolge. In Zwischenbegrünungen, die beweidet oder geerntet werden, müssen Giftpflanzen wie der Stechapfel, der Gefleckte Schierling, aber auch der Schwarze Nachtschatten entfernt werden.