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Neophyten: Absamen stoppen

Das Einjährige Berufkraut ist laut der Liebegg AG nun am Blühen. Den invasiven Neophyten erkennt man leicht an seinen kleinen, weissen Blüten mit gelbem Körbchen.

Die Blüten sehen aus wie bei der Kamille, sind aber deutlich kleiner. Eine Etablierung der Bestände muss dringend vermieden werden. Wichtig bei der Bekämpfung ist, dass die ganze Pflanze samt Vegetationskegel entfernt wird. Am besten geht das mit einem kleinen Pickel oder mit einer Handhacke. Die feuchten Bedingungen vereinfachen diese Arbeit sehr.

Auch die Ackerkratzdisteln stehen kurz vor der Blüte. Hier muss eine Versamung ebenfalls vermieden werden. Das Mindeste ist, dass die Blütenköpfe abgeschnitten werden. Somit wird wenigstens eine Verbreitung über Samenflug verhindert. Wo es erlaubt ist, können vor der Blütenbildung Distelnester auch chemisch bekämpft werden. Bewilligt sind etwa Simplex, Picobello, Lontrel, Alopex oder Garlon 2000.

Das Jakobskreuzkraut ist ebenfalls am Blühen. Aufgrund der Giftigkeit für Tiere muss es am Versamen gehindert und ausgerissen oder gemäht werden. Wenn auf Gemeindeflächen gegen grosse Neophytenbestände nichts unternommen wird, sollte man mit dem Unterhaltsdienst der Gemeinde Kontakt aufnehmen. 

Kommentare (4)

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  • Livia Greenvale | 10.07.2024
    Besteht die Möglichkeit, dass jemand eine Notfallbewilligung bzw. eine Allgemeinverfügung für verschiedene Herbizide beantragen kann? In diesem Zusammenhang frage ich mich, ob der Bauernverband hier in der Verantwortung steht?!
  • Kollege | 09.07.2024
    Berufskraut reagiert mit Absterben bei Kontakt mit gewissen Herbiziden.
    Wieso wird die chemische Bekämpfung nicht propagiert, wenn es eine dermassen hohe Gefahr darstellt?
    • Berater | 09.07.2024
      Da die Pflanzenschutzmittel die in Wiesen und Weiden eine Zulassung haben, nur für spezifische (devinierte) Unkräuter eine Bewilligung haben und somit dürfen nach Gesetzt das Berufkraut nicht chemisch behandelt werden.
    • Kollege | 09.07.2024
      Da eine chemische Behandlung im Gegensatz zu Disteln und Blacken nicht bewilligt ist, dürfte die Gefahr durch Berufskraut nicht so hoch sein wie behauptet wird.
      In der Stadt Bern findet sich fast iauf allen extensiv gepflegten Standorten Berufskraut.
      Konsequenzen?
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