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Schleppschlauch: Einfluss auf Nährstoffbilanz

Wer mit dem Schleppschlauch güllt, muss dies in der Nährstoffbilanz speziell berücksichtigen. Es gibt zwei Varianten.

pd/sum |

Seit 2024 müssen flüssige Hof- und Recyclingdünger grundsätzlich mittels emissionsmindernder Ausbringungstechnik ausgebracht werden. Meist wird dies vereinfacht als Schleppschlauchpflicht bezeichnet. «Dies beeinflusst auch die Nährstoffbilanz», schreibt der Strickhof.

Der Schleppschlaucheinsatz wird in der Nährstoffbilanz mit einem Stickstoffabzug berücksichtigt. Dabei kann zwischen zwei Varianten unterschieden werden.

Variante 1: «Pauschaldeklaration»

Es wird davon ausgegangen, dass die gesamte schleppschlauchpflichtige Fläche mindestens zwei Güllengabe pro Jahr erhalten. Pro ha und Jahr werden dabei 6 kg verfügbarer Stickstoff (Nverf) in der Bilanz abgezogen. Der Strickhof ein ein praktisches Beispiel dazu: Ein Betrieb hat 30 ha schleppschlauchpflichtige Flächen und güllt die gesamte Fläche zwei Mal oder mehr. Dies ergibt 30ha x 6 kg Nverf = 180kg Nverf, welche in der Bilanz berücksichtigt werden müssen. Entsprechend stehen 180 kg N weniger zu Verfügung. Diese Menge wird vom Nährstoffbedarf abgezogen. Die Fläche, welche für den jeweiligen Betrieb als schleppschlauchpflichtig gilt, kann voraussichtlich auf dem Betriebsdatenblatt «Nährstoffbilanz» nachgeschaut werden.

Variante 2: Flächenbezogener Abzug

Wenn nicht alle Flächen durchschnittlich zwei mal begüllt werden, kann eine differenziertere Rechnung erstellt werden. Entsprechend ist der N-Abzug auch kleiner als bei der Pauschaldeklaration. Diese Variante ist bezüglich Aufzeichnung aufwendiger, denn bei einer Kontrolle muss die Fläche belegt werden können. Zum besseren Verständnis auch hierzu ein Beispiel. Wiederum ein Betrieb mit 30 ha schleppschlauchpflichtiger Fläche. Jedoch werden nur auf 20 ha eine einmalige Güllengabe ausgebracht. Die restliche Fläche erhält keine Gülle. Folglich zählen diese 20 ha auch nur zur Hälfte: (20ha :2) x 6kg N = 60 kg N verf, welche in der Bilanz abgezogen wird.

Der Strickhof stellt ein Excel-Datenblatt zur Verfügung, das helfen kann. Man kann darin die Güllengaben erfassen und sieht gleich, wie viel N in der Bilanz abgezogen werden muss.

->  Hier könnt Ihr das Excel-Datenblatt runterladen

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