Schnecken können die keimenden Körner im Boden aushöhlen und so den Keimling zerstören. Schneckenkörner können seit heute Mittwoch aber nur noch mit einer Sonderbewilligung der kantonalen Fachstelle Pflanzenschutz gestreut werden, da neu ab dem 15. November im Acker- und Futterbau ein Einsatzverbot für Pflanzenschutzmittel inklusive Schneckenkörner gilt.
Um zu überprüfen, ob überhaupt Schnecken im Feld sind, streut man an einigen Stellen einige Schneckenköner auf Metalehydbasis (kein Eisen-III-Phosphat) aus. Sind am Folgetag an diesen Stellen tote Schnecken oder Schleimspuren zu sehen, muss man handeln.