Mit dem längeren Moratorium will der Bundesrat genügend Zeit haben für die Ausarbeitung einer neuen, risikobasierten Regelung für die Zulassung von mit neuen Technologien gezüchteten Pflanzen. Der Bundesrat veröffentlichte am Mittwoch seine Stellungnahme zu einer Vorlage der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N).
Diese Regelung neuer Züchtungstechnologien soll seiner Ansicht nach in Kraft treten, bevor das aktuelle Moratorium ausläuft. Die Botschaft für das geplante Gesetz will er den eidgenössischen Räten im ersten Quartal 2026 vorlegen. Das aktuelle Moratorium gilt noch bis Ende des laufenden Jahres.
Gilt das Moratorium noch bis Ende 2030, hätte das Parlament mehr Spielraum, um Entwicklungen in der EU im neuen Gesetz zu berücksichtigen. Auch in der EU wird gemäss der Stellungnahme des Bundesrates über einen Vorschlag der Kommission über die Regulierung von Pflanzen aus neuen Züchtungstechnologien verhandelt.
Inhalt des Moratoriums
Unter dem Gentechnik-Moratorium dürfen keine Bewilligungen für das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Pflanzen und Pflanzenteilen, gentechnisch verändertem Saatgut und anderem pflanzlichen Vermehrungsmaterial sowie gentechnisch veränderten Tieren zu landwirtschaftlichen, gartenbaulichen oder waldwirtschaftlichen Zwecken erteilt werden. In der Schweiz dürfen diese gentechnisch veränderten Organismen nur zu Forschungszwecken bewilligt werden. Das Moratorium gilt inhaltlich unverändert seit der Annahme der Volksinitiative «für Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft» im Jahr 2005.