Im Jahr 2022 wurde der Maiswurzelbohrer in 23 Kantonen und im Fürstentum Liechtenstein mittels 199 Pheromonfallen überwacht. In 114 Fallen wurden insgesamt 3’608 Käfer gefangen. Für 2023 sind gemäss der Abschlusskarte der Gebietsüberwachung 2022 alle Kantone mindestens teilweise von Fruchtfolgemassnahmen betroffen
Der Westliche Maiswurzelbohrer (Diabrotica virgifera virgifera) stammt aus Nordamerika und ist dort der bedeutendste Schädling auf seiner Hauptwirtspflanze, dem Mais. Die Hauptschäden verursachen die Larven des Käfers, die Maiswurzeln fressen. Adulte ernähren sich von Maisbart und Blättern. Besonders gravierend ist das Problem in Gebieten mit Mais-Monokulturen.
Käfer fliegt ein
Der Käfer fliegt bis zu 70 km weit. Über weitere Distanzen stellen Verkehrsmittel und Erde mit Eiern oder Larven das grösste Risiko für die Verbreitung dar. In den 1990er Jahren wurde der Käfer in Europa eingeschleppt. In der EU wurde der Maiswurzelbohrer 2014 aufgrund der weiten Verbreitung von der Liste der Quarantäneorganismen gestrichen.
Dank dem Fruchtfolgesystem konnte sich der Maiswurzelbohrer in der Schweiz nicht etablieren, er fliegt aber jährlich ein. Er wird hierzulande im Rahmen der Gebietsüberwachung durch die zuständigen kantonalen Dienste, meist die Kantonale Pflanzenschutzdienste, mittels Pheromonfallen überwacht.
Der Westliche Maiswurzelbohre ist in der Schweiz als Quarantäneorganismus geregelt und unterliegt somit der Melde- und Bekämpfungsplicht. Die Meldung im Verdachtsfall ist an den zuständigen kantonalen Dienst zu richten. Betriebe, die für das Ausstellen von Pflanzenpässen zugelassen sind, melden den Verdacht dem Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst (EPSD).
Seit 2000 wird die Situation des Maiswurzelbohrers in der Schweiz jährlich überwacht. Die zuständigen kantonalen Dienste stellen jeweils über den Sommer rund 200 Fallen auf. Bis 2019 galt die besondere Aufmerksamkeit den Verkehrsachsen und Flughäfen. Seit 2020 werden die Fallen in einem 10 km-Raster über das ganze Schweizer Maisanbaugebiet verteilt, weil vermehrt adulte Maiswurzelbohrer aus dem umliegenden Ausland eingeflogen sind.
Werden Maiswurzelbohrer gefangen, ist das Befolgen der Fruchtfolgemassnahme (Anbau von Mais auf Mais verboten) im Umkreis von zehn Kilometern (abgegrenztes Gebiet) um den Fallenstandort obligatorisch. Im Kanton Tessin werden aufgrund des Einflugs aus Italien seit dem Jahr 2000 jährlich in allen Fallen Maiswurzelbohrer gefangen. Deshalb ist der Anbau von Mais auf Mais im ganzen Kanton Tessin seit 2004 generell verboten.