Der Wirkstoff sei in 5 Prozent der im Land verkauften Pestizide enthalten, Syngenta der führende Hersteller, so das Ministerium. Atrazin ist ein Herbizid, das seine Wirkung durch Blockade der Fotosynthese entfaltet. Eingesetzt wird es vor allem für die Unkrautbekämpfung im Maisanbau. Das Mittel ist für Wasserorganismen giftig.
Atrazin wurde bereits 1991 in Deutschland, 2003 dann in der gesamten EU verboten. 2012 erfolgte das Verbot dann auch in der Schweiz. Insgesamt ist Atrazin in mehr als 37 Ländern verboten. Zahlreiche Studien würden darauf hinweisen, dass Atrazin schwerwiegende und irreversible Krankheiten verursachen könne, schreibt das Ministerium weiter.
Die angegebenen Sicherheitsgrenzwerte böten keinen wirksamen Schutz, so die Staatsanwälte, die die Klage unterzeichneten. Zudem würden in den ländlichen Gebieten Brasiliens die klimatischen Voraussetzungen für die «vermeintlich sichere Anwendung» nicht den vom Hersteller angegebenen Parametern entsprechen.
Weiterhin zugelassen ist das Mittel derweil auch noch in den USA. Syngenta bewirbt es auf seiner Homepage mit den Worten «effektiv, sicher und ein wesentlicher Faktor für den Erfolg der Landwirtschaft in den Vereinigten Staaten und weltweit». Die Basler Syngenta AG gehört seit sieben Jahren zum chinesischen Konzern ChemChina.