Das Parlament hat 2021 mit der parlamentarische Initiative 19.475 eine Mitteilungspflicht für den Handel und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sowie den Handel von Nährstoffen beschlossen. Um dem Auftrag zu erfüllen, entwickelt das BLW die Plattform Digiflux.
Schweizer Landwirtschaftsbetriebe sind zukünftig verpflichtet, dem Bund sämtliche Bezüge von Kraftfutter, Mineral-, Hof- und Recyclingdüngern sowie von Pflanzenschutzmitteln zu melden. Bei den Pflanzenschutzmitteln ist auch die Anwendung meldepflichtig. Die praktische Umsetzung der Mitteilungs- und Offenlegungspflicht soll über «Digiflux» erfolgen.
SBV fordert Marschhalt
Die Kritik aus der Branche ist aber gross. Die praktische Umsetzung wie sie aktuell mit Digiflux angedacht sei, sei unnötig, aufwändig und kompliziert, monierte der Schweizer Bauernverband (SBV) diese Woche. Er forderte grundlegende Anpassungen.
«Mit der Ausgestaltung von Digiflux schiesst der Bund jedoch weit über das Ziel hinaus», heisst es in der SBV-Mitteilung weiter. Die aktuell vorgesehene Umsetzung von Digiflux wäre für die Landwirtschaftsbetriebe eine enorme zusätzliche administrative Belastung. Der SBV fordert daher einen Marschhalt bei Digiflux und eine massive Vereinfachung der Mitteilungspflicht.
Neu 2026 und 2027
Beim Bundesamt für Landwirtschaft hat die scharfe Kritik offenbar Wirkung gezeigt. «In den letzten Wochen hat sich gezeigt, dass eine gewisse Unzufriedenheit entstanden ist. Bedenken hinsichtlich der Komplexität sowie Unstimmigkeiten über den ehrgeizigen Zeitplan für die Umsetzung standen dabei im Mittelpunkt. Diese Anliegen nimmt das BLW sehr ernst», heisst es in einer Mitteilung.
Die Produzenten sollen bezüglich der Einführung der Mitteilungspflicht entlastet werden, heisst es weiter. Nun wird der Zeitplan bei der Einführung von Digiflux angepasst. Die Einführung der Mitteilungspflicht für Pflanzenschutzmittel wird um ein Jahr verschoben. Neu tritt die Mitteilungspflicht für den Handel mit Pflanzenschutzmitteln im Jahr 2026 in Kraft, daher gemeinsam mit dem Handel mit Nährstoffen. «Die Zeit soll genutzt werden, um die geplante Webanwendung Digiflux, den Datei-Upload und die Programmierschnittstelle für die Datenübermittlung zu testen», heisst es es weiter.
Aufwand für Bauern minimal halten
Auch die Mitteilungspflicht für berufliche Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln wird um ein Jahr nach hinten verschoben. Sie tritt neu ab dem Jahr 2027 in Kraft. Bei den Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln gibt es zudem eine mehrjährige Übergangsphase mit einer sehr vereinfachten Mitteilungspflicht. «Das gibt den Landwirtschaftsbetrieben die Möglichkeit, sich mit den digitalen Aufzeichnungen vertraut zu machen», schreibt das BLW.
Die Praxis werde «grundsätzlich» bei Digiflux weiterhin stark involviert sein, verspricht der Bund. Die schrittweise Einführung wird mit deshalb betroffenen Kreisen begleitet. «Dies stellt eine intuitive und nutzerfreundliche Webanwendung und eine effiziente Einführung der Mittelungspflicht sicher», schreibt das BLW. Durch Datenaustausch soll der Aufwand für die Umsetzung der Mitteilungspflicht minimal gehalten werden. So sollen bereits vorhandene Daten aus den kantonalen Agrarinformationssystemen verwendet werden.
Wenn Digiflux eingeführt wird muss der Bund allerdings auf sämtliche andere Aufzeichnungen verzichten! Dieses Digiflux könnte dann als digitales Parzellenblatt dienen! Dann bräuchten wir kein Hoduflu, keine Suissebilanz, keine IMPX Bilanz, keine Parzellenblätter und und und mehr! Dann macht das ganze Sinn ansonsten sage ich ganz klar nein zu diesem Monstrum!
Es ist in etwa so, als würde die Steuerbehörde sagen: Wir entwickeln eine neue Online-Plattform, auf der jeder Arbeitgeber angeben muss, wem und wieviel Lohn er / sie zahlt. Die Angestellten müssen dann ebenfalls auf der gleichen Plattform angeben, was sie mit dem erhaltenen Geld machen. Die Steuererklärung müssen sie aber trotzdem genau gleich wie bis anhin machen.
Die Landwirte sollen also zukünftig die selben Daten an zwei verschiedenen Orten erfassen und werden entsprechend doppelt kontrolliert.
Der Zusatznutzen für die Konsumenten ist praktisch null. Denn wer bis jetzt das System "überlisten" konnte, kann das mit wenig Mehraufwand auch mit dem Digiflux tun.
Der Landwirt ist da um Lebensmittel zu produzieren
Anscheinend haben wir einen bestechlichen Bauernverband , sonst wäre diese Vorlage vom Tisch.
Die Landwirtschaft s Produkte müssten die Preise zuerst 10 - 25 % anheben ( für Produzent )
Schluss mit neuen Vorschriften.
Für was zahlen wir Verbandsbeiträge ?
Der Bauernverband soll mal auf die Hinterbeine stehen und dem Digiflux den Todesstoß verlassen.
Die Direktzahlungen beziehen aber die Bedingungen nicht einhalten, sprich so viel (schwarz) Düngen wie es grad so passt. Meistens nach dem Motto viel hilft viel.
Wahrscheinlich sind es diejenigen welche sich jetzt am lautesten das Maul über Digiflux zerreissen.
Diese Bauern würde besser ihre Energie in eine Weiterbildungen zum Thema Düngung, Wirkung der schnelllöslichen Dünger auf Boden und Pflanzen, Nährstoffgleichgewichte etc investieren. Dann würden sie bald erstaunt feststellen, dass es mit weniger auch geht - wenn nicht sogar besser unter Einbezug der Pflanzengesundheit.
Zum Schluss; Da ich jetzt den Mehraufwand auch betreiben muss - Vielen herzlichen Dank an alle Schlaumeier!
Jeder Bauer muss heute schon eine Nährstoffbilanz rechnen (mit Düngerzukauf) auch Spritzmittel muss Aufgefürt werden.
Warum Digiflux: Sie wollen die Daten digital, damit Beamte uns vom Büro aus kontrollieren können. Kleinste Abweichungen werden dann skrupellos Bestraft!
---> Übung abbrechen, wir Landwirte brauchen keine Vogterei!!!
Digiflux gibt nur zusätzlichen Aufwand und muss ganz weg!!!
Absolut richtig 👍
Wegen einzelner Schwarzen Schafe entstehen immer wider solche Vorschriften
Digiflux braucht es nicht, haben jetzt schon zuviel Bürokratie!
Wenn der Bauernverband eine Abschaffung unterstützten würde wäre digiflux vom Tisch.
Zudem weiss ich da wer die Daten einsehen kann.