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Fachbewilligung ab 2026 digital

Ab dem 1. Januar 2026 treten die überarbeiteten und neu erlassenen Verordnungen in Kraft, welche die Fachbewilligung für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln regeln. Konkret soll die Fachbewilligung per 2026 in ein digitales Format überführt und in einem zentralen Register erfasst werden.

Die Fachbewilligung ist fünf Jahre gültig und kann mit dem Besuch von Weiterbildungskursen verlängert werden. Das schreibt das BBZN Hohenrain LU. Landwirte können Pflanzenschutzmittel bis Ende 2026 gemäss den bisherigen Regelungen anwenden und erwerben, solange sie eine gültige Fachbewilligung oder einen anerkannten Abschluss besitzen.

Damit die Fachbewilligung über 2026 hinaus gültig bleibt, müssen Fachbewilligungsinhaber diese respektive ihren Ausbildungsabschluss zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni 2026 umwandeln lassen. Die Erfassung der Fachbewilligung erfolgt in einem zentralen Register und wird dann nur noch digital geführt. Personen, die eine Lehre in der Landwirtschaft vor 1993 abgeschlossen haben, hinterlegen ebenfalls ihren Ausbildungsabschluss. Sie erhalten ab 2026 eine Fachbewilligung, die auch im Register aufgeführt wird.

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