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F: Rübenbauern dürfen Insektizid nutzen

In Frankreich ist die Umweltorganisation «Agir pour l’environnement» mit ihrer Beschwerde gegen die Notfallzulassung für das Präparat Movento in Zuckerrüben gescheitert. Das oberste Verwaltungsgericht hat die Klage abgewiesen.

Die französischen Rübenbauern können weiterhin von einer Notfallzulassung für das Präparat Movento profitieren. Wie am 28. Mai bekannt wurde, hat das oberste Verwaltungsgericht, der Staatsrat, eine Beschwerde der Umweltorganisation «Agir pour l’environnement» abgewiesen. Die Umweltschützer hatten unter anderem angeführt, dass der zugrunde liegende Wirkstoff Spirotetramat in der EU seit dem 30. April nicht mehr zugelassen ist.

Nach Angaben der Umweltorganisation hat das Gericht entschieden, ohne eine Anhörung anzusetzen. Sie sehen in der Zurückweisung ihrer Beschwerde die ersten Auswirkungen der derzeit laufenden Bemühungen, die Bedeutung der Landwirtschaft als grundlegendes Interesse der französischen Nation gesetzlich zu fixieren.

Das Pariser Landwirtschaftsministerium hatte die Ausnahmeerlaubnis für das Insektizid Movento  gegen Blattläuse im Rübenanbau im April angekündigt. Sie gilt für 120 Tage und ermöglicht bis zu fünf Anwendungen. Auch zur Bekämpfung von Schildläusen in Kiwikulturen wurde eine Notfallzulassung für das Insektizid erteilt.

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