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Pflanzenschutz-Prozess: Freispruch für Autor

AgE |

 

Im Prozess um Kritik am Pflanzenschutzmitteleinsatz im Südtiroler Obstbau ist es zu einem ersten Urteil gekommen. Wie das Umweltinstitut München am 28. Mai 2021 mitteilte, wurde der wegen übler Nachrede beklagte österreichische Buchautor Alexander Schiebel freigesprochen. 

 

Der Richter habe sein Urteil damit begründet, dass der Tatbestand nicht vorliege. Schiebel hatte nach Angaben des Instituts in seinem Buch «Das Wunder von Mals» und in seinem gleichnamigen Film den hohen Pflanzenschutzmitteleinsatz in den Apfelanlagen Südtirols kritisiert.

 

Anzeige wegen übler Nachrede

 

Daraufhin hatte der Landwirtschaftslandesrat Arnold Schuler 2017 eine Anzeige wegen übler Nachrede zum Schaden der Südtiroler Landwirtschaft erstattet und dabei auch das Umweltinstitut einbezogen, das mit einem Plakat in der bayerischen Landeshauptstadt den seiner Ansicht nach hohen Pflanzenschutzmitteleinsatz in Südtirol thematisiert hatte.

 

Der Prozess wird von Umweltorganisationen in ganz Europa als Angriff auf die Meinungsfreiheit verstanden, bei dem Kritiker zum Schweigen gebracht werden sollen. Zum Auftakt hatten Umweltverbände aus 18 Ländern eine Solidaritätskampagne gestartet.

 

 

Verfahren gegen Umweltreferenten geht weiter

 

Das Verfahren gegen den Umweltreferenten des Instituts, Karl Bär, läuft derweil weiter. Nächster Verhandlungstermin soll der 22. Oktober sein. Bär kündigte an, das Umweltinstitut werde dem Gericht und der breiten Öffentlichkeit mit Zahlen und Zeugen beweisen, dass das Problem mit dem Pflanzenschutz in der beliebten Urlaubsregion Südtirol real sei. Belegen würden das Experten aus ganz Europa und exklusive Daten über den tatsächlichen Verbrauch von Pflanzenschutzmitteln.

 

Der Rechtsvertreter der Beklagten, Nicola Canestrini, erklärte, Bär werde sich nun voraussichtlich über Jahre hinweg mit diesem «absurden» Prozess beschäftigen müssen, nur weil er die Wahrheit über Pflanzenschutzmittel in Südtirol gesagt habe. Die EU-Kommission müsse derartigen Verfahren endlich einen gesetzlichen Riegel vorschieben und die Meinungsfreiheit gegen Angriffe von Politikern oder Lobbyvertretern verteidigen.

Kommentare (1)

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  • Luzerner Bauer | 07.06.2021
    Da sollte man mal Wasserproben untersuchen! Prost! ;-)

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