Auch in Frankreich können die Rübenbauern im Pflanzenschutz mit einer Notfallzulassung zur Bekämpfung von Blattläusen rechnen. Agrarministerin Agnès Pannier-Runnacher kündigte am 5. April im Interview mit dem Radiosender «France Bleu» eine Ausnahmegenehmigung für das Präparat Movento an. Demnach sollen für das auf dem insektiziden Wirkstoff Spirotetramat basierende Produkt bis zu fünf Anwendungen erlaubt werden.
Nicht zufrieden zeigte sich der Verband der Rübenerzeuger (CGB). Aus seiner Sicht wird der Einsatz von Spirotetramat nicht ausreichen, um dem hohen Vergilbungsrisiko bei den Rüben gerecht zu werden. Nicht zuletzt aus Gründen der Wettbewerbsgleichheit fordert der CGB daher weitere Notfallzulassungen für die Wirkstoffe Acetamiprid und Flupyradifuron. Beides seien wirksame Substanzen, die in den Nachbarländern zugelassen seien und eingesetzt würden, argumentierte der Verband.
Gegenwind erhielt Pannier-Runnacher von der Umweltorganisation Générations Futures. Die Umweltschützer weisen daraufhin, dass die EU-Zulassung von Spirotetramat nur noch bis Ende April gilt. Hinzu komme, dass das Produkt nicht für die Verwendung in Rüben und mehr als vier Anwendungen zugelassen sei.